AIRE (Register der im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger)

  • Dienst aktiv

In das A.I.R.E.-Register müssen sich italienische Staatsangehörige eintragen lassen, die mehr als 12 Monate lang im Ausland ansässig sind

Für wen

  • an die ins Ausland abgewanderten italienischen Staatsbürger die bereits über 1 Jahr im Ausland leben;
  • an jene italienischen Staatsbürger, die bereits im Ausland aufgrund der Geburt leben oder als im Ausland Beheimatete nachträglich die italienische Staatsbürgerschaft erhalten.
Brixen

Beschreibung

Durch die Einschreibung ins AIRE verliert man NICHT die italienische Staatsbürgerschaft; alle Rechte und Pflichten bleiben unverändert. Die im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger können sämtliche Bescheinigungen sowohl in der Gemeinde als auch im italienischen Konsulat erhalten.
Ausnahmen

  • Aktuelle Staatsbürgerschaftsbescheinigungen erteilt nur das Konsulat
  • Aktuelle Bescheinigungen über den nicht gebundenen Stand erteilt nur das Konsulat

Keine Verpflichtung zur AIRE-Eintragung gilt für:

  • italienische Staatsbürger die sich nicht länger als 1 Jahr im Ausland aufhalten;
  • italienische Staatsbürger welche einer befristeten Arbeit (z.B. Saisonsarbeit) im Ausland nachkommen;
  • italienische Staatsbürger, die für diplomatische Vertretungen arbeiten;

Modalität/Vorgehensweise

Die AIRE-Registrierung erfolgt über das jeweilige territorial zuständige italienische Konsulat im Ausland, welches alle diesbezüglichen Informationen online bereitstellt. Das Konsulat wird nach Erhalt des Antrags die Datenübermittlung an die italienische Abwanderungsgemeinde vornehmen, welche wiederum für die entsprechende Streichung aus dem Meldeamtsregister und darauffolgender Eintragung in das AIRE-Register zuständig ist.

Alle eventuellen Änderungen des AIRE-Bürgers (Adressenänderungen, Wechsel von Städten, Trauung/Scheidung, Geburten, Todesfälle) müssen dem Konsulat mitgeteilt werden, sodass die Standesamts-/Meldeamtsdaten der zusammenhängenden italienischen Gemeinden übereinstimmen.

So geht’s

Rückkehr nach Italien

Die Registrierung einer evtl. Wiedereinwanderung in Italien erfolgt über das Meldeamt der neuen italienischen Wohnsitzgemeinde mittels entsprechendem Ansuchen.

Was Sie benötigen

Erforderliche Unterlagen

Steuernummer;
nicht verfallener Pass;
Beleg über die Verfügbarkeit der Wohnung (Mietvertrag auf den eigenen Namen oder Bestätigung des Eigentümers), falls der/die Antragsteller/in nicht Eigentümer/in der Wohnung ist.
italienischer Führerschein, falls vorhanden
Büchlein aller privaten Fahrzeuge (Auto, Motorrad, Moped, Anhänger) mit italienischem Kennzeichen

Was Sie erhalten

Registrierung im AIRE Register

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

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