Durch die Einschreibung ins AIRE verliert man NICHT die italienische Staatsbürgerschaft; alle Rechte und Pflichten bleiben unverändert. Die im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger können sämtliche Bescheinigungen sowohl in der Gemeinde als auch im italienischen Konsulat erhalten.
Ausnahmen
- Aktuelle Staatsbürgerschaftsbescheinigungen erteilt nur das Konsulat
- Aktuelle Bescheinigungen über den nicht gebundenen Stand erteilt nur das Konsulat
Keine Verpflichtung zur AIRE-Eintragung gilt für:
- italienische Staatsbürger die sich nicht länger als 1 Jahr im Ausland aufhalten;
- italienische Staatsbürger welche einer befristeten Arbeit (z.B. Saisonsarbeit) im Ausland nachkommen;
- italienische Staatsbürger, die für diplomatische Vertretungen arbeiten;
Modalität/Vorgehensweise
Die AIRE-Registrierung erfolgt über das jeweilige territorial zuständige italienische Konsulat im Ausland, welches alle diesbezüglichen Informationen online bereitstellt. Das Konsulat wird nach Erhalt des Antrags die Datenübermittlung an die italienische Abwanderungsgemeinde vornehmen, welche wiederum für die entsprechende Streichung aus dem Meldeamtsregister und darauffolgender Eintragung in das AIRE-Register zuständig ist.
Alle eventuellen Änderungen des AIRE-Bürgers (Adressenänderungen, Wechsel von Städten, Trauung/Scheidung, Geburten, Todesfälle) müssen dem Konsulat mitgeteilt werden, sodass die Standesamts-/Meldeamtsdaten der zusammenhängenden italienischen Gemeinden übereinstimmen.