Änderung des Landschafts- und Gemeindeplanes für Raum und Landschaft „grün-grün“

  • Dienst aktiv

gemäß L.G. 9/2018 Artikel 48, Abs. 7

Für wen

Eigentümer von Liegenschaften, rechtliche Vertreter, beauftragte Techniker oder weitere Berechtigte

Brixen

So geht’s

Übermittlung des ausgefüllten Formulars per PEC an urbanistica.bressanone@legalmail.it mit digitaler Unterschrift.

Verfahren für die Genehmigung der Änderungen „Grün-Grün“laut Art. 54, Abs. 7 des L.G. 9/2018.

Was Sie benötigen

Ausgefülltes Formular mit folgenden Anlagen:

  • Auszug aus gültigem Landschaftsplan und BLP
  • Vorschlag für die Änderung
  • Auszug Gefahrenzonenplan
  • Technischer Bericht (zweisprachig) mit Fotodokumentation und urbanistischen Angaben
  • Mappenauszug, Besitzbögen und Grundbuchsauszüge der betroffenen Parzellen
  • Eigentümerverzeichnis und Adressen
  • Prüfung der hydrogeologischen Gefahren bzw. der hydrogeologischen Kompatibilität (außer bei grauen Zonen)
  • Umweltvorbericht
  • ID-Nummer LARIS
  • grafische Unterlagen und technischer Bericht im Format ".doc.", ".dwg" (inkl. „.ctp“) und ".pdf" (digital unterschrieben)
  • Sondervollmacht
  • Ersatzerklärung Stempelmarke
  • 1 Arbeitskopie auf Papier der technischen Unterlagen

VORDRUCK NUR FÜR STEMPELMARKEN VERWENDEN

VORDRUCK NUR FÜR STEMPELMARKEN VERWENDEN

SONDERVOLLMACHT FÜR DIE DIGITALE UNTERZEICHNUNG

SONDERVOLLMACHT FÜR DIE DIGITALE UNTERZEICHNUNG

Vorschlag zur Änderung des Landschafts- und Gemeindeplanes für Raum und Landschaft „grün-grün“

Vorschlag zur Änderung des Landschafts- und Gemeindeplanes für Raum und Landschaft „grün-grün“

Was Sie erhalten

Änderung des Landschaftsplanes und des Bauleitplanes

Fristen und Fälligkeiten

Verfahrenszeiten laut LG 9/2018

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Sekretariatsgebühren
100,00 Euro

Stempelmarke
16,00 Euro

Ansuchen

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia distributed by OpenCity Labs · Zugriff auf Site-Editoren