Alternative Vertriebsformen im Einzelhandel

  • Dienst aktiv

Hier erfahren Sie, wie Sie die Lizenz für die Eröffnung, Änderungen oder Schließung betriebsinterner Geschäfte

Für wen

Dieser Dienst ist an diejenigen gerichtet, die eine dieser Besonderer Formen des Handelsgeschäft eröffnen, ändern oder schließen möchten:

  • Betriebsinterne Geschäfte
  • Automaten
  • Versandhandel und Vertrieb über das Fernsehen oder über andere Medien/E-Commerce
Brixen

Beschreibung

Wenn Sie eine der besonderen Formen des Einzelhandels aufnehmen wollen oder wenn Sie diese Handelstätigkeit ändern bzw. einstellen möchten, müssen Sie eine Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) einreichen. Diese ist erforderlich:

  • bei Eröffnung eines neuen Handelsbetriebs
  • bei einer Änderung der geschäftsführenden Person
  • bei Änderung des Rechtssitzes
  • bei Nachfolge
  • bei Einstellung der besonderen Verkaufstätigkeit

So geht’s

zum Online-Dienst (SUAP) für die Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) und die Hygienemeldung (nur bei Lebensmitteleinzelhandel)

Was Sie benötigen

  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens
  • Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
    Zusätzlich für Lebensmittelbetriebe:
  • Kopie eines Ausweisdokuments des/der Verkaufsverantwortlichen (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Bestätigung der Einzahlung zu Gunsten des Südtiroler Sanitätsbetriebs (20 Euro, Gesundheitsbezirk Brixen, PagoPa-Zahlung durch das Zahlungsportal “ePays” der Südtiroler Einzugsdienste AG, unter der Sektion “Suedtiroler Sanitätsbetrieb)

Was Sie erhalten

Bestätigung über SUAP für die Eröffnung/Änderungen/Schließung der Tätigkeit

Fristen und Fälligkeiten

• Nach der Abgabe der Tätigkeitsmeldung (SCIA) über das SUAP-Portal kann die Tätigkeit sofort aufgenommen werden.
• Das Wirtschaftsamt hat 60 Tage Zeit, um zu prüfen, ob die Angaben in der Tätigkeitsmeldung korrekt sind.

60 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Gebühren für die Sanität (Nur bei Lebensmitteln)
20,00 Euro

Einzahlung zu Gunsten des Südtiroler Sanitätsbetriebs (Gesundheitsbezirk Brixen, PagoPa-Zahlung durch das Zahlungsportal “ePays” der Südtiroler Einzugsdienste AG, unter der Sektion “Suedtiroler Sanitätsbetrieb)

Zugang zum Dienst

Amt für Wirtschaft und Lizenzen

Das Amt ist für die Ausstellung verschiedener Lizenzen und Genehmigungen zuständig.

Gr. Lauben, 5 - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Mo.
08:30 - 12:15
Di.
08:30 - 12:15
Mi.
08:30 - 12:15
Do.
08:30 - 12:15
Fr.
08:30 - 12:15
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

  • die Zuverlässigkeitsanforderungen (Art. 8 des LG Nr. 12/2019);
  • die beruflichen Voraussetzungen für eine Einzelhandelstätigkeit im Lebensmittelbereich (Art. 9 des LG Nr. 12/2019) erfüllen: Erklärung und/oder Unterlagen aus welchen die berufliche Befähigung  hervorgeht (im Besitz von einer der vom Art. 9 L.G. Nr. 12/2019 vorgesehenen beruflichen Voraussetzungen zu sein).
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