Anerkennung von Kindern

  • Dienst aktiv

Uneheliche Kinder können nachträglich im Standesamt der Wohnsitz- oder Geburtsgemeinde des Kindes anerkannt werden

Für wen

Alle Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde Brixen

Brixen

Beschreibung

Es ist möglich, dass das Kind den Zunamen beibehält oder jenen des Vaters oder beider Eltern annimmt. Der Antrag auf Zunamensgebung muss von beiden Eltern an das Landesgericht Bozen gestellt werden. Die Gesuche sind im Standesamt erhältlich.

Bei volljährigen Personen muss die Zustimmung zur Anerkennung und die Wahl des Zunamens von den Interessierten unterschrieben werden.

Der Anerkennungsakt ist sofort rechtskräftig.
Ein außereheliches Kind kann auch bei der kirchlichen oder standesamtlichen Trauung anerkannt werden.

Die Anerkennung ist unwiderrufbar.

So geht’s

Uneheliche Kinder, die bei der Geburtenmeldung nur von der Mutter anerkannt wurden, können nachträglich vom natürlichen Vater im Standesamt der Wohnsitz- oder Geburtsgemeinde des Kindes anerkannt werden (ein Personalausweis ist vorzuweisen, die restlichen Unterlagen werden von Amts wegen eingeholt). Die Zustimmung der Mutter ist notwendig.

Was Sie benötigen

Ein Personalausweis ist vorzuweisen, die restlichen Unterlagen werden von Amts wegen eingeholt

Was Sie erhalten

Anerkennung von Kindern

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Zugang zum Dienst

Standesamt

Das Standesamt führt verschiedene wesentliche Funktionen durch, um die grundlegenden Ereignisse im Leben der Menschen zu dokumentieren und zu verwalten

Maria-Hueber-Platz 3 - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Samstags an den Bürgerschalter wenden. Falls der Bürgerschalter geschlossen ist, findet der Parteienverkehr samstags von 8.30 bis 11.00 Uhr im Standesamt statt.

Mo.
08:30 - 12:15
Di.
08:30 - 12:15
Mi.
08:30 - 12:15
Do.
08:30 - 12:15
Fr.
08:30 - 12:15
Sa.
08:30 - 11:00
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

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