Für wen
Alle, die ein unmittelbares, konkretes und aktuelles Interesse haben, das einer rechtlich geschützten Situation entspricht und mit dem angeforderten Dokument zusammenhängt, können einen Zugang zu den Verwaltungsunterlagen beantragen.
Die Akteneinsicht ist das Recht, Verwaltungsdokumente anzufordern, einzusehen und Kopien davon zu erhalten.