Antrag auf Behindertenparkausweis

  • Dienst aktiv

Der Dienst ermöglicht Personen mit eingeschränkter Gehfähigkeit die Beantragung der erstmaligen Ausstellung oder der Verlängerung des Behindertenparkausweises.

Für wen

Der Dienst richtet sich an Personen mit erheblich eingeschränkter Gehfähigkeit, die durch den Amtsarzt der Sanitätseinheit bestätigt wurde, und muss im Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Brixen

Wer kann das Ansuchen stellen

Der Dienst ermöglicht Personen mit erheblich eingeschränkter Gehfähigkeit, die durch die Sanitätseinheit bestätigt wurde, die erstmalige Ausstellung oder die Verlängerung des Behindertenparkausweises zu beantragen. Damit erhalten sie die Genehmigung, mit ihrem Fahrzeug auf Behindertenparkplätzen zu parken und Erleichterungen beim Parken sowie beim Verkehr der von ihnen genutzten Fahrzeuge in Anspruch zu nehmen. Inhaber eines Behindertenparkausweises können diesen Dienst außerdem nutzen, um den Ausweis bei Abnutzung oder Verlust ersetzen zu lassen oder um die mit der Genehmigung verbundenen Kennzeichen zu ändern.

Beschreibung

Der Dienst ermöglicht die Beantragung der erstmaligen Ausstellung oder der Verlängerung des Behindertenparkausweises für Personen mit erheblich eingeschränkter Gehfähigkeit, die durch die Sanitätseinheit bestätigt wurde. 

So geht’s

Der Antrag kann vom Begünstigten selbst oder vom Vormund der Person gestellt werden. Es ist erforderlich, die Kennzeichen der Fahrzeuge anzugeben, für die die Genehmigung genutzt wird, und die notwendige medizinische Dokumentation beizulegen:

  • Für die erstmalige Ausstellung ist ein ärztliches Gutachten des Amtsarztes der Sanitätseinheit über die eingeschränkte Mobilität erforderlich.
  • Für die Verlängerung genügt ein Attest des behandelnden Arztes, das das Fortbestehen der eingeschränkten Mobilität bestätigt.

Im Falle einer Verlängerung muss außerdem die Nummer des aktuell verwendeten Ausweises angegeben werden. Der Nutzer erhält Benachrichtigungen per E-Mail über den Bearbeitungsstand des Antrags. Bei Annahme des Antrags wird der Behindertenparkausweis ausgestellt, der nach vorheriger Online-Terminvereinbarung bei der Ortspolizei abgeholt werden kann.

Der Behindertenparkausweis kann befristet oder unbefristet sein:

  • Der befristete Ausweis gilt für die Dauer, die im ärztlichen Gutachten angegeben ist.
  • Der unbefristete Ausweis gilt 5 Jahre und ist verlängerbar.

Für weitere Informationen kann das Informationsblatt des ACI zum Behindertenparkausweis eingesehen werden.

Was Sie benötigen

Für die Antragstellung werden benötigt:

  • Fahrzeugschein der mit der Genehmigung verbundenen Fahrzeuge
  • Aktuelles Passfoto
  • Bei erstmaliger Beantragung: Bescheinigung der örtlichen Gesundheitsbehörde über die Gehbehinderung
  • Bei Verlängerung: Attest des behandelnden Arztes
  • Bei Diebstahl oder Verlust des Ausweises: Kopie der Diebstahls- oder Verlustanzeige

Fristen und Fälligkeiten

10 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Verwaltungsgebühr
0,52 Euro

(bei Antragstellung)

Stempelsteuer
32 Euro

(bei befristeten Genehmigungen zusätzlich zu entrichten)

Gebühr
1,50 Euro

(bei Antragstellung)

Zugang zum Dienst

Um den Online-Dienst zu nutzen, ist ein SPID oder CIE Zugang erforderlich:

Oppure, prenota un appuntamento presso l'ufficio competente.

Ortspolizei

Die Ortspolizei Brixen kümmert sich vor allem um Verkehrskontrollen, die Erteilung verschiedener Genehmigungen sowie um Dienstleistungen der Polizei für Mobilität und Sicherheit.

Carduccistraße, 5 b - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Mo.
08:00 - 12:30, 14:00 - 17:00
Di.
08:00 - 14:00
Mi.
08:00 - 14:00
Do.
08:00 - 12:30, 14:00 - 17:00
Fr.
08:00 - 14:00
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

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