Für wen
Der Dienst richtet sich an Personen mit erheblich eingeschränkter Gehfähigkeit, die durch den Amtsarzt der Sanitätseinheit bestätigt wurde, und muss im Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Wer kann das Ansuchen stellen
Der Dienst ermöglicht Personen mit erheblich eingeschränkter Gehfähigkeit, die durch die Sanitätseinheit bestätigt wurde, die erstmalige Ausstellung oder die Verlängerung des Behindertenparkausweises zu beantragen. Damit erhalten sie die Genehmigung, mit ihrem Fahrzeug auf Behindertenparkplätzen zu parken und Erleichterungen beim Parken sowie beim Verkehr der von ihnen genutzten Fahrzeuge in Anspruch zu nehmen. Inhaber eines Behindertenparkausweises können diesen Dienst außerdem nutzen, um den Ausweis bei Abnutzung oder Verlust ersetzen zu lassen oder um die mit der Genehmigung verbundenen Kennzeichen zu ändern.