Antrag auf Veröffentlichung des Eheaufgebots

  • Dienst aktiv

Der Dienst ermöglicht es Personen, die heiraten möchten, die Veröffentlichung des Eheaufgebots zu beantragen.

Für wen

Der Dienst richtet sich an alle, die gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Ehe schließen möchten.

Brixen

Wer kann das Ansuchen stellen

Alle volljährigen, mündigen, nicht verwandten bzw. verschwägerten Personen freien Standes können heiraten. Für Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren ist eine gerichtliche Ermächtigung notwendig. Sowohl der standesamtlichen als auch der kirchlichen Trauung muss das Eheaufgebot vorangehen.

Beschreibung

Mit diesem Dienst können zukünftige Ehepartner die Veröffentlichung der Eheschließung beantragen. Dabei handelt es sich um die amtliche Mitteilung der Heiratsabsicht durch den Standesbeamten. Nach Einreichung des Antrags und Unterzeichnung des Veröffentlichungsprotokolls in Anwesenheit des Standesbeamten wird die Veröffentlichung für acht aufeinanderfolgende Tage plus drei Tage für eventuelle Einwände im Standesamt bekannt gemacht. Die Eheschließung muss innerhalb von 180 Tagen nach Veröffentlichung erfolgen.

So geht’s

Es kann ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst übermittelt werden. Der Antrag kann von einem der zukünftigen Ehepartner gestellt werden. Dazu ist erforderlich:

  • Eingabe der persönlichen Daten der Brautleute sowie Angaben zur geplanten Eheschließung
  • Entrichtung der vorgesehenen Gebühren

Ein Mitarbeiter des Standesamtes prüft den Antrag und kann ihn genehmigen, ablehnen oder zusätzliche Unterlagen anfordern. Nach Unterzeichnung des Veröffentlichungsprotokolls erfolgt die Veröffentlichung für acht Tage auf der Amtstafel der Gemeinde. Nach mindestens 11 Tagen stellt die Gemeinde das Zertifikat der Veröffentlichung der Eheschließung aus, das für die Eheschließung erforderlich ist.

Was Sie benötigen

Für die Antragstellung sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • gültiger Ausweis der Brautleute
  • bei Anwesenheit eines Dolmetschers: Ausweis des Dolmetschers (falls die Brautleute ausländische Staatsangehörige sind und die italienische Sprache nicht beherrschen)
  • bei minderjährigen Brautleuten: Genehmigung des Jugendgerichts
  • bei ausländischen Brautleuten: Reisepass und Ehefähigkeitszeugnis (Nulla Osta) oder gleichwertiges Dokument des zuständigen Konsulats
  • bei religiöser Trauung: Antrag auf Veröffentlichung, ausgestellt vom Pfarrer oder geistlichen Amtsträger

Was Sie erhalten

Eheaufgebot

Die Veröffentlichung des Eheaufgebots erfolgt nach Unterzeichnung des Veröffentlichungsprotokolls.

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Stempelsteuer
16,00 Euro

falls beide Brautleute in der Gemeinde Brixen wohnhaft sind

Stempelsteuer
32,00 Euro

falls nur einer der Brautleute in der Gemeinde Brixen wohnhaft ist

Zugang zum Dienst

Um den Online-Dienst zu nutzen, ist ein SPID oder CIE Zugang erforderlich:

Oppure, prenota un appuntamento presso l'ufficio competente.

Standesamt

Das Standesamt beurkundet Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Sterbefälle und Staatsbürgerschaften in der Gemeinde Brixen.

Maria-Hueber-Platz 3 - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Samstags an den Bürgerschalter wenden. Falls der Bürgerschalter geschlossen ist, findet der Parteienverkehr samstags von 8.30 bis 11.00 Uhr im Standesamt statt.

Mo.
08:30 - 12:15
Di.
08:30 - 12:15
Mi.
08:30 - 12:15
Do.
08:30 - 12:15
Fr.
08:30 - 12:15
Sa.
08:30 - 11:00
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

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