Für wen
Der Dienst richtet sich an alle, die gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Ehe schließen möchten.
Wer kann das Ansuchen stellen
Alle volljährigen, mündigen, nicht verwandten bzw. verschwägerten Personen freien Standes können heiraten. Für Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren ist eine gerichtliche Ermächtigung notwendig. Sowohl der standesamtlichen als auch der kirchlichen Trauung muss das Eheaufgebot vorangehen.