Aufnahmeverfahren in der Gemeindeverwaltung – befristete Stellen

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Hier erfahren Sie, was es braucht, um bei der Gemeinde Brixen für eine befristete Stelle angestellt zu werden.

Für wen

Bürger und Bürgerinnen, die bei der Gemeinde Brixen befristet angestellt werden möchten.

Brixen

Beschreibung

Die aus den Verfahren für eine befristete Personalaufnahme hervorgehenden Rangordnungen haben eine Gültigkeit von 1 Jahr ab deren Genehmigung.

So geht’s

Der entsprechende Vordruck des Zulassungsgesuches zum Aufnahmeverfahren muss innerhalb der festgelegten Frist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Sämtliche Zugangsvoraussetzungen müssen innerhalb des Einreichtermins gegeben sein.

Informationen zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie hier:

zur Zeit sind keine Stellen ausgeschrieben

Was Sie benötigen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Zulassungsgesuch
  • Bestätigung der erklärten Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen in Südtirol mit Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate vor Abgabetermin der Zulassungsgesuche zum Verfahren
  • Erfolgreich bestandene Zweisprachigkeitsprüfung (deutsch und italienisch).
    Das entsprechende Niveau der Zweisprachigkeit sowie die schulischen Voraussetzungen variieren je nach Berufsbild.
  • Ein gültiges Dokument zur Identifizierung der eigenen Person.
  • Lebenslauf

Die Mindestzugangsvoraussetzungen für den Zugang zu den einzelnen Berufsbildern in der Gemeinde Brixen wurden vom Gemeinderat mit Maßnahme Nr. 56 vom 27.10.2022 beschlossen.

Was Sie erhalten

Bei bestätigter Eignung die Aufnahme in die entsprechende Rangordnung

Fristen und Fälligkeiten

• Der endgültige Abgabetermin der Zulassungsgesuche zu einem Aufnahmeverfahren wird in der Ausschreibung bekanntgegeben.
• Die Prüfungstermine werden in der Ausschreibung bekanntgegeben, andernfalls werden die zum Verfahren zugelassenen Bewerber und Bewerberinnen mindestens 15 Tage vor der ersten Prüfung über den Termin informiert.
• Die Bearbeitungszeit variiert je nach Abgabefrist der Zulassungsgesuche zum jeweiligen Aufnahmeverfahren.

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