Aufzüge

  • Dienst aktiv

Mitteilung über die Inbetriebnahme eines Personenaufzugs, eines Lastenaufzugs oder einer Aufzugsplattform und Antrag auf Zuweisung einer Matrikelnummer

Für wen

Eigentümer und Kondominiumsverwalter

Brixen

Beschreibung

Beim Einbau eines Personen- oder Lastenaufzugs oder einer Aufzugsplattform informiert der/die Eigentümer/-in oder der/die gesetzliche Vertreter/in nach Art. 12 des D.P.R. 30.04.1999, Nr. 162, die örtlich zuständige Gemeinde spätestens 60 Tage nach Ausstellung der Konformitätserklärung oder nach der außerordentlichen Inbetriebnahmeprüfung (Personenaufzüge, Lastenaufzüge und Hebesysteme, die der Definition von "Aufzug" entsprechen und deren Bewegungsgeschwindigkeit 0,15 m/s nicht überschreitet) über die Inbetriebnahme der Hebeanlage.

Das zuständige Gemeindeamt weist der Hebeanlage innerhalb von 30 Tagen eine Matrikelnummer zu und teilt diese dem/der Eigentümer/-in oder dem/der gesetzlichen Vertreter/-in mit.

So geht’s

Übermittlung des ausgefüllten Formulars per PEC an urbanistica.bressanone@legalmail.it mit digitaler Unterschrift, per Email an info@brixen.it oder in Papierform. Bei Fehlen einer digitalen Unterschrift muss eine Kopie der Identitätskarte beigelegt werden.

Was Sie erhalten

Mitteilung der Matrikelnummer

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Mitteilung der Matrikelnummer
20,00 Euro

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia distributed by OpenCity Labs · Zugriff auf Site-Editoren