Bauamtsbescheinigung - Unbedenklichkeitserklärung

  • Dienst aktiv

Unbedenklichkeitserklärung

Für wen

Für Personen, die die Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Bindung beantragen möchten.

Brixen

So geht’s

Übermittlung des entsprechenden ausgefüllten Formulars per PEC an urbanistica.bressanone@legalmail.it mit digitaler Unterschrift, per Email an urbanistik.urbanistica@brixen.it oder in Papierform. Bei Fehlen einer digitalen Unterschrift muss eine Kopie der Identitätskarte beigelegt werden.

Was Sie erhalten

Unbedenklichkeitserklärung

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Sekretariatsgebühren
20,00 Euro

Stempelmarke
16,00 Euro

Stempelmarke
16,00 Euro

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia distributed by OpenCity Labs · Zugriff auf Site-Editoren