Bauamtsbescheinigungen – Angemessenheit der Wohnung

  • Dienst aktiv

Bescheinigung über die Angemessenheit der Wohnung

Für wen

EU- und Nicht-EU-Bürger

Brixen

Beschreibung

Die Bescheinigung über die Angemessenheit der Wohnung, gibt Auskunft darüber, ob die Fläche der Wohnung für die Unterbringung weiterer Personen im Haushalt im Sinne der Familienzusammenführung angemessen oder ob die Fläche der Wohnung in Bezug auf die Größe des Familienhaushaltes angemessen oder unzureichend und/oder überfüllt ist.

So geht’s

Übermittlung des entsprechenden ausgefüllten Formulars per PEC an urbanistica.bressanone@legalmail.it mit digitaler Unterschrift, per Email an info@brixen.it oder in Papierform. Bei Fehlen einer digitalen Unterschrift muss eine Kopie der Identitätskarte beigelegt werden.

Was Sie benötigen

Ausgefülltes Formular mit angeführten notwendigen Anlagen.

Alle Ansuchen um Ausstellung der Bescheinigung über die Angemessenheit der Wohnung müssen mit einem Vermessungsnachweis eines befähigten Technikers/einer befähigten Technikerin (Geometer/in, Architekt/in, Ingenieur/in, usw.) oder, alternativ, mit der Angabe von Nummer/Jahr oder mit der Kopie der evtl. bereits durchgeführten Vermessung vonseiten der Gemeinde, ergänzt werden.

GESUCH UM ERHEBUNG DER ZUSAMMENSETZUNG DER WOHNUNG

GESUCH UM ERHEBUNG DER ZUSAMMENSETZUNG DER WOHNUNG

VORDRUCK NUR FÜR STEMPELMARKEN VERWENDEN

VORDRUCK NUR FÜR STEMPELMARKEN VERWENDEN

Was Sie erhalten

Bescheinigung über die Angemessenheit der Wohnung

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Sekretariatsgebühren
20,00 Euro

50,00 Euro

Dringlichkeitsgebühr

Stempelmarke
16,00 Euro

Ansuchen

Stempelmarke
16,00 Euro

Bescheinigung

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia distributed by OpenCity Labs · Zugriff auf Site-Editoren