Ausgefülltes Formular mit angeführten notwendigen Anlagen.
Alle Ansuchen um Ausstellung der Bescheinigung über die Angemessenheit der Wohnung müssen mit einem Vermessungsnachweis eines befähigten Technikers/einer befähigten Technikerin (Geometer/in, Architekt/in, Ingenieur/in, usw.) oder, alternativ, mit der Angabe von Nummer/Jahr oder mit der Kopie der evtl. bereits durchgeführten Vermessung vonseiten der Gemeinde, ergänzt werden.