Für wen
Eigentümer von Liegenschaften, rechtliche Vertreter, beauftragte Techniker oder weitere Berechtigte, welche bei Kaufverträgen, Erbfolgen, Eigentumsübertragungen bei Liegenschaften beteiligt sind
Flächenwidmungsbescheinigung (Art. 83, LG 9/2018) (Ex Urbanistische Zweckbestimmung)