Bauleitplan und Landschaftsplan

  • Dienst aktiv

Änderungen des Bauleitplans und des Landschaftsplans gemäß L.G. 9/2018 Artikel 54

Für wen

Eigentümer von Liegenschaften, rechtliche Vertreter, beauftragte Techniker oder weitere Berechtigte

Brixen

So geht’s

Übermittlung des ausgefüllten Formulars per PEC an urbanistica.bressanone@legalmail.it mit digitaler Unterschrift.

Verfahren für die Genehmigung der Änderungen laut Art. 54 des L.G. 9/2018.

Was Sie benötigen

Ausgefülltes Formular mit folgenden Anlagen:

  • Auszug aus gültigem BLP
  • Vorschlag für die Änderung des BLP
  • Auszug Gefahrenzonenplan
  • Vorschlag für die Änderung der Durchführungsbestimmungen (aktuell, rot/gelb, neu)
  • Technischer Bericht (zweisprachig) mit Fotodokumentation und urbanistischen Angaben
  • Mappenauszug, Besitzbögen und Grundbuchsauszüge der betroffenen Parzellen
  • Eigentümerverzeichnis und Adressen
  • Bericht über die akustische Klassifizierung
  • Prüfung der hydrogeologischen Gefahren bzw. der hydrogeologischen Kompatibilität (außer bei grauen Zonen)
  • Umweltvorbericht
  • Bebauungsvorschlag
  • ID-Nummer LARIS
  • grafische Unterlagen und technischer Bericht im Format ".doc.", ".dwg" (inkl. „.ctp“) und ".pdf" (digital unterschrieben)
  • Sondervollmacht
  • Ersatzerklärung Stempelmarke
  • 1 Arbeitskopie auf Papier der technischen Unterlagen

VORDRUCK NUR FÜR STEMPELMARKEN VERWENDEN

VORDRUCK NUR FÜR STEMPELMARKEN VERWENDEN

SONDERVOLLMACHT FÜR DIE DIGITALE UNTERZEICHNUNG

SONDERVOLLMACHT FÜR DIE DIGITALE UNTERZEICHNUNG

Gesuch um Abänderung des BAULEITPLANES / LANDSCHAFTSPLANES

Gesuch um Abänderung des BAULEITPLANES / LANDSCHAFTSPLANES

Was Sie erhalten

Abgeänderter Bauleitplan

Fristen und Fälligkeiten

Verfahrenszeiten laut LG 9/2018

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Ansuchen

Sekretariatsgebühren
500,00 Euro

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