Der Antrag kann über den Online-Dienst auf der Website der Gemeinde gestellt werden oder beim Kommando der Ortspolizei, wobei zuvor über die Website der Gemeinde ein Termin vereinbart werden muss. Andernfalls kann der Antrag per zertifizierter E-Mail (PEC) an polizialocale.bressanone@legalmail.it gesendet werden. Die Genehmigung kann persönlich oder über eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Im Falle einer positiven Entscheidung erhält der/die Nutzer*iin das Dokument in seinem/ihren persönlichen Bereich mit Angabe der Nummer, der Art und der Dauer der Genehmigung. Anschließend muss der/die Nutzer*in die einheitliche Konzessionsgebühr über den dafür vorgesehenen Dienst bezahlen.
Gebührenpflichtig ist die ständige und die zeitweilige Besetzung aller öffentlich genutzten und dem Gemeindedomänengut oder dem unverfügbaren Gemeindevermögen zugehörigen Orte und Flächen sowie der mit Wegerechten belasteten Grundstücke, die Besetzung von Untergrund und oberirdischem Raum mit Bauwerken jeder Art, einschließlich Kabel, Rohrleitungen und Verteileranlagen. Jegliche Besetzung von öffentlichem Grund bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung.
Bei digitaler Übermittlung der Unterlagen wird die erteilte Genehmigung ebenfalls auf elektronischem Wege zugestellt.
Vorübergehende Besetzung öffentlichen Grundes (Dauer unter einem Jahr)
- Antrag
- Skizze oder Lageplan
- 2 Stempelmarken zu € 16,00
Grabungsarbeiten auf öffentlichem Grund
- Antrag
- Skizze oder Lageplan
- 2 Stempelmarken zu € 16,00
- Hinterlegung einer Kaution (Betrag ist festzulegen)
Dauerhafte Besetzung (Mindestdauer ein Jahr)
- Antrag
- Skizze oder Lageplan
- 2 Stempelmarken zu € 16,00