Besetzung öffentlichen Grundes

  • Dienst aktiv

Der Dienst ermöglicht es, bei der Gemeinde die Genehmigung zur Nutzung von öffentlichem Grund zu beantragen.

Für wen

Dieser Dienst ist an alle Bürger*innen und Unternehmen gerichtet, die eine vorübergehende oder dauerhafte Besetzung öffentlicher Räume und Flächen vornehmen möchten.

Brixen

Beschreibung

Der Dienst ermöglicht außerdem, bei Bedarf vorübergehende Änderungen der Verkehrsführung zu beantragen.

Die Genehmigung zur Nutzung öffentlichen Grundes ist erforderlich für:

  • Bauarbeiten;
  • Umzüge und Warenentladungen;
  • die Aufstellung von Kiosken und Zeitungsständen;
  • Terrassen, Tische, Stühle und Blumenkästen von Gaststätten;
  • gelegentliche Verkaufsstände;
  • Werbeaktivitäten;
  • Eingriffe in die Straßenfläche;
  • Pflege öffentlicher Grünanlagen.

Die Genehmigung für die Nutzung öffentlichen Grundes ist auch erforderlich für:

  • die Organisation von Volksfesten, Messen und öffentlichen Veranstaltungen. Verwenden Sie dazu folgenden Link „Antrag auf Organisation einer Veranstaltung auf Gemeindegebiet”: Richiesta organizzazione di un evento sul territorio comunale;
  • die Erteilung einer Zufahrtsgenehmigung. Für die Beantragung einer Ein- und Ausfahrt nutzen Sie bitte folgenden Link: „Genehmigung für Ein- und Ausfahrt”.

So geht’s

Der Antrag kann über den Online-Dienst auf der Website der Gemeinde gestellt werden oder beim Kommando der Ortspolizei, wobei zuvor über die Website der Gemeinde ein Termin vereinbart werden muss. Andernfalls kann der Antrag per zertifizierter E-Mail (PEC) an polizialocale.bressanone@legalmail.it gesendet werden. Die Genehmigung kann persönlich oder über eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Im Falle einer positiven Entscheidung erhält der/die Nutzer*iin das Dokument in seinem/ihren persönlichen Bereich mit Angabe der Nummer, der Art und der Dauer der Genehmigung. Anschließend muss der/die Nutzer*in die einheitliche Konzessionsgebühr über den dafür vorgesehenen Dienst bezahlen.

Gebührenpflichtig ist die ständige und die zeitweilige Besetzung aller öffentlich genutzten und dem Gemeindedomänengut oder dem unverfügbaren Gemeindevermögen zugehörigen Orte und Flächen sowie der mit Wegerechten belasteten Grundstücke, die Besetzung von Untergrund und oberirdischem Raum mit Bauwerken jeder Art, einschließlich Kabel, Rohrleitungen und Verteileranlagen. Jegliche Besetzung von öffentlichem Grund bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung.

Bei digitaler Übermittlung der Unterlagen wird die erteilte Genehmigung ebenfalls auf elektronischem Wege zugestellt.

Vorübergehende Besetzung öffentlichen Grundes (Dauer unter einem Jahr)

  • Antrag
  • Skizze oder Lageplan
  • 2 Stempelmarken zu € 16,00

Grabungsarbeiten auf öffentlichem Grund

  • Antrag
  • Skizze oder Lageplan
  • 2 Stempelmarken zu € 16,00
  • Hinterlegung einer Kaution (Betrag ist festzulegen)

Dauerhafte Besetzung (Mindestdauer ein Jahr)

  • Antrag
  • Skizze oder Lageplan
  • 2 Stempelmarken zu € 16,00

Was Sie benötigen

Um den Online-Dienst zu nutzen, benötigen Sie SPID oder CIE:

Für die Einreichung des Antrags auf Ausstellung werden benötigt:

Erweiterung des Gastronomie-/Verkaufsdienstbereichs

  • Erklärung über die Höchstzahl der Gäste
  • Verkaufs-/Verwaltungslizenz
  • Erklärung über die Ordnungsmäßigkeit der TARI-Zahlung
  • aktuelle Farbfotos vom Zustand des Lokals

Durchführung von Bauarbeiten

  • Genehmigung für Bauarbeiten (SCIA/CILA)
  • aktuelle Farbfotos des Zustands der Räumlichkeiten

Entfernung/Entladung von Waren usw...

  • aktuelle Farbfotos des Zustands der Baustelle

Banken

  • Verkaufs-/Verwaltungsgenehmigung

Kioske

  • Verkaufs-/Verwaltungslizenz

Eingriffe in die Fahrbahn

  • technischer Bericht;
  • bei Eingriffen in einem Gebiet von archäologischem Interesse: die Genehmigung der Oberaufsichtsbehörde für Archäologie, Kunst und Landschaft und die Überprüfung des archäologischen Interesses
  • Genehmigung der Betreiber der technischen Netze für den Zugang zu den Versorgungsanschlüssen (Wasser, Strom, usw.);

Für die Einreichung des Antrags auf Übertragung - der nur für Dauerkonzessionen gilt - ist Folgendes erforderlich

  • die Eigentumsurkunde

Im Falle einer Änderung des Straßennetzes

einen Lageplan, aus dem die geplanten vorübergehenden Änderungen des Straßennetzes hervorgehen

Ansuchen um Besetzung von Räumen und Flächen, welche dem Domänengut oder dem unveräußerlichen Vermögen angehören

Ansuchen um Besetzung von Räumen und Flächen, welche dem Domänengut oder dem unveräußerlichen Vermögen angehören

Was Sie erhalten

Genehmigung

Fristen und Fälligkeiten

60 Tage beträgt die maximale Bearbeitungszeit.
Der Antrag ist mindestens 15 Tage vor dem vorgesehenen Termin einzureichen.

60 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken
32,00 Euro

Kaution, vom Amt je nach Art der Besetzung festgelegt
unterschiedlich

Die Höhe der Kaution hängt von der besetzten Fläche und der Dauer der Besetzung ab

Vermögensgebühr
unterschiedlich

Die Höhe der Vermögensgebühr hängt von der Größe und dem Standort der besetzten Fläche und der Dauer der Besetzung ab

Zugang zum Dienst

Ortspolizei

Die Ortspolizei Brixen kümmert sich vor allem um Verkehrskontrollen, die Erteilung verschiedener Genehmigungen sowie um Dienstleistungen der Polizei für Mobilität und Sicherheit.

Carduccistraße, 5 b - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Mo.
08:00 - 12:30, 14:00 - 17:00
Di.
08:00 - 14:00
Mi.
08:00 - 14:00
Do.
08:00 - 12:30, 14:00 - 17:00
Fr.
08:00 - 14:00
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

Sonderfälle

Die gemeinnützigen Organisationen (ONLUS), die die Nutzung öffentlichen Grundes für Tätigkeiten beantragen, die unmittelbar mit ihren satzungsgemäßen Zwecken verbunden und nicht gewinnorientiert sind, können von der Stempelsteuer befreit werden, indem sie die beigefügte Eigenerklärung vorlegen.

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