Für wen
Dieser Dienst ist an alle Bürger*innen und Unternehmen gerichtet, die eine vorübergehende oder dauerhafte Besetzung öffentlicher Räume und Flächen vornehmen möchten.
Der Dienst ermöglicht es, bei der Gemeinde die Genehmigung zur Nutzung von öffentlichem Grund zu beantragen.
Dieser Dienst ist an alle Bürger*innen und Unternehmen gerichtet, die eine vorübergehende oder dauerhafte Besetzung öffentlicher Räume und Flächen vornehmen möchten.
Der Dienst ermöglicht außerdem, bei Bedarf vorübergehende Änderungen der Verkehrsführung zu beantragen.
Die Genehmigung zur Nutzung öffentlichen Grundes ist erforderlich für:
Die Genehmigung für die Nutzung öffentlichen Grundes ist auch erforderlich für:
Der Antrag kann über den Online-Dienst auf der Website der Gemeinde gestellt werden oder beim Kommando der Ortspolizei, wobei zuvor über die Website der Gemeinde ein Termin vereinbart werden muss. Andernfalls kann der Antrag per zertifizierter E-Mail (PEC) an polizialocale.bressanone@legalmail.it gesendet werden. Die Genehmigung kann persönlich oder über eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Im Falle einer positiven Entscheidung erhält der/die Nutzer*iin das Dokument in seinem/ihren persönlichen Bereich mit Angabe der Nummer, der Art und der Dauer der Genehmigung. Anschließend muss der/die Nutzer*in die einheitliche Konzessionsgebühr über den dafür vorgesehenen Dienst bezahlen.
Gebührenpflichtig ist die ständige und die zeitweilige Besetzung aller öffentlich genutzten und dem Gemeindedomänengut oder dem unverfügbaren Gemeindevermögen zugehörigen Orte und Flächen sowie der mit Wegerechten belasteten Grundstücke, die Besetzung von Untergrund und oberirdischem Raum mit Bauwerken jeder Art, einschließlich Kabel, Rohrleitungen und Verteileranlagen. Jegliche Besetzung von öffentlichem Grund bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung.
Bei digitaler Übermittlung der Unterlagen wird die erteilte Genehmigung ebenfalls auf elektronischem Wege zugestellt.
Vorübergehende Besetzung öffentlichen Grundes (Dauer unter einem Jahr)
Grabungsarbeiten auf öffentlichem Grund
Dauerhafte Besetzung (Mindestdauer ein Jahr)
Um den Online-Dienst zu nutzen, benötigen Sie SPID oder CIE:
Für die Einreichung des Antrags auf Ausstellung werden benötigt:
Erweiterung des Gastronomie-/Verkaufsdienstbereichs
Durchführung von Bauarbeiten
Entfernung/Entladung von Waren usw...
Banken
Kioske
Eingriffe in die Fahrbahn
Für die Einreichung des Antrags auf Übertragung - der nur für Dauerkonzessionen gilt - ist Folgendes erforderlich
Im Falle einer Änderung des Straßennetzes
einen Lageplan, aus dem die geplanten vorübergehenden Änderungen des Straßennetzes hervorgehen
Die gemeinnützigen Organisationen (ONLUS), die die Nutzung öffentlichen Grundes für Tätigkeiten beantragen, die unmittelbar mit ihren satzungsgemäßen Zwecken verbunden und nicht gewinnorientiert sind, können von der Stempelsteuer befreit werden, indem sie die beigefügte Eigenerklärung vorlegen.