Bestattungen und Einäscherungen können nur von Personen beantragt werden, deren verstorbene/r Angehörige/r im Stadtfriedhof Brixen beigesetzt werden soll.
mit einer testamentarischen Verfügung des/der Verstorbenen oder mit einer dem Standesbeamten der Wohnsitzgemeinde zu Lebzeiten hinterlegten Willenserklärung
durch die Mitgliedschaft bei der Organisation SOCREM (Jahresbeitrag);
bei Fehlen der Willenserklärung des/der Verstorbenen kann dieselbe auch von der Ehefrau oder dem Ehemann bzw. - bei Fehlen - von der Mehrheit der nächsten Verwandten beim Standesbeamten oder beim Bestattungsunternehmen gemacht werden
So geht’s
Informationen beim Standesamt oder Bestattungsunternehmen
Was Sie benötigen
Die Anträge werden in Absprache mit den Familienangehörigen sowie Bestattungsfirmen angenommen. Die Zuweisung der notwendigen Grabstelle erfolgt unverzüglich (Konzessions- oder Rotationsgrab, Arkade oder Wandnische).