Bestattung und Einäscherung

  • Dienst aktiv

Bestattungen und Einäscherungen können nur von Personen beantragt werden, deren verstorbene/r Angehörige/r im Stadtfriedhof Brixen beigesetzt werden soll.

Für wen

Angehörige des/der Verstorbenen

Brixen

Beschreibung

Die Einäscherung kann gemacht werden:

  • mit einer testamentarischen Verfügung des/der Verstorbenen oder mit einer dem Standesbeamten der Wohnsitzgemeinde zu Lebzeiten hinterlegten Willenserklärung
  • durch die Mitgliedschaft bei der Organisation SOCREM (Jahresbeitrag);
  • bei Fehlen der Willenserklärung des/der Verstorbenen kann dieselbe auch von der Ehefrau oder dem Ehemann bzw. - bei Fehlen - von der Mehrheit der nächsten Verwandten beim Standesbeamten oder beim Bestattungsunternehmen gemacht werden

So geht’s

Informationen beim Standesamt oder Bestattungsunternehmen

Was Sie benötigen

Die Anträge werden in Absprache mit den Familienangehörigen sowie Bestattungsfirmen angenommen. Die Zuweisung der notwendigen Grabstelle erfolgt unverzüglich (Konzessions- oder Rotationsgrab, Arkade oder Wandnische).

Was Sie erhalten

Einäscherung des/der verstorbenen Angehörigen

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

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