Ein- und Ausfahrten

  • Dienst aktiv

Die Ein- und Ausfahrt bezeichnet jenen Bereich, in dem Fahrzeuge von der öffentlichen Straße zu einem seitlich gelegenen Grundstück gelangen.

Für wen

Der Service richtet sich an alle, die eine Zufahrt (Passo carrabile) einrichten möchten, also einen Zugang zu einem Privatgelände, der für die Durchfahrt von Fahrzeugen von der öffentlichen Straße geeignet ist und an dem das Parken im betreffenden Bereich untersagt ist:

Der Dienst richtet sich somit an: Eigentümer*innen von Immobilien, Gesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie alle Inhaber*innen eines dinglichen Rechts an einem Gut.

Brixen

Beschreibung

Unter einer „Ein- und Ausfahrt“ versteht man den Zugang, der den Fahrzeugverkehr von einem öffentlich genutzten zu einem privat genutzten Bereich (oder umgekehrt) ermöglicht und für das Abstellen eines oder mehrerer Fahrzeuge geeignet ist.

So geht’s

Der Antrag ist beim Kommando der Ortspolizei einzureichen. Hierfür ist vorab über die Website der Gemeinde ein Termin zu vereinbaren; alternativ kann der Antrag per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an polizialocale.bressanone@legalmail.it übermittelt werden. Die Genehmigung kann entweder direkt oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Bei positivem Bescheid erhält der/die Antragsteller*in die Unterlagen, einschließlich der Angabe von Nummer und Typ der Genehmigung. Für Ein- und Ausfahrten fällt in der Gemeinde Brixen keine Gebühr an, es sind aber zwei Stempelmarken zu entrichten.

Der/Die Inhaber*in der Genehmigung ist verpflichtet, auf eigene Kosten das entsprechende Schild zu erwerben und zu montieren. Auf dem Schild muss verpflichtend die Nummer der Genehmigung angegeben sein.

Was Sie erhalten

Genehmigung

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag ist mindestens 15 Tage vor dem vorgesehenen Termin einzureichen.

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken zu 16,00 €
32,00 Euro

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