Für wen
Der Service richtet sich an alle, die eine Zufahrt (Passo carrabile) einrichten möchten, also einen Zugang zu einem Privatgelände, der für die Durchfahrt von Fahrzeugen von der öffentlichen Straße geeignet ist und an dem das Parken im betreffenden Bereich untersagt ist:
Der Dienst richtet sich somit an: Eigentümer*innen von Immobilien, Gesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie alle Inhaber*innen eines dinglichen Rechts an einem Gut.