Ladetätigkeiten in den verkehrsberuhigten Zonen der Stadt sind mit entsprechender Genehmigung in der Zeit von 07:00 bis 10:00 Uhr sowie von 14:30 bis 15:30 Uhr zulässig. Eine Ausnahme bilden die im historischen Zentrum innerhalb der Stadtmauern gelegenen Gassen und Plätze (Zonen „F“ – „G“ – „H“), wo Ladetätigkeiten ausschließlich von 07:00 bis 10:00 Uhr erlaubt sind. Außerhalb dieser festgelegten Zeiten kann eine Genehmigung nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden.
Die verkehrsberuhigten Bereiche sind in mehrere Zonen unterteilt. Im Portal ist bei der Antragstellung die gewünschte Zone auszuwählen. Zur Verfügung stehen folgende Zonen:
Zone „A“: Großer Graben, Weißenturmgasse, Albuingasse, Adlerbrückengasse, Adlerbrücke, Kaspar-von-Kempter-Weg, Schlachthofgasse, Maria-Hueber-Platz.
Zone „B“: Altenmarktgasse.
Zone „C“: Stadelgasse.
Zone „D“: Trattengasse.
Zone „E“: Runggadgasse (ab der Kreuzung mit der Widmannbrücke), Mühlgasse, Hartwiggasse, Hartwigplatz, Seminargasse, Griesgasse.
Zone „F“ (historisches Zentrum): Brunogasse, Domplatz, Pfarrplatz, Große Lauben, Kleine Lauben, Säbenertorgasse, Hofgasse, Domgasse, Bäckergasse.
Zone „G“: Stufler Gasse, Untere Schutzengelgasse, Obere Schutzengelgasse, Schlipfgasse, Unterdrittelgasse, Zigglgasse.
Zone „H“: Kreuzgasse.