Einfahrt in verkehrsberuhigte Zonen

  • Dienst aktiv

Für die Einfahrten in verkehrsberuhigte Zonen ist eine Genehmigung "Pass" erforderlich

Für wen

Dieser Dienst richtet sich an alle, die Ladetätigkeiten in den verkehrsberuhigten Zonen der Stadt durchführen müssen.

Brixen

Wer kann das Ansuchen stellen

Anträge für Durchfahrts- und Parkgenehmigungen sind über das Online-Portal auf der Webseite der Stadtgemeinde Brixen oder direkt beim Kommando der Ortspolizei einzureichen. Die Genehmigungen werden nicht mehr in Papierform ausgestellt, sondern ausschließlich digital über das schon erwähnte Portal bereitgestellt. Die Parkdauer ist auf 30 Minuten begrenzt, außer in begründeten Sonderfällen.

Beschreibung

Ladetätigkeiten in den verkehrsberuhigten Zonen der Stadt sind mit entsprechender Genehmigung in der Zeit von 07:00 bis 10:00 Uhr sowie von 14:30 bis 15:30 Uhr zulässig. Eine Ausnahme bilden die im historischen Zentrum innerhalb der Stadtmauern gelegenen Gassen und Plätze (Zonen „F“ – „G“ – „H“), wo Ladetätigkeiten ausschließlich von 07:00 bis 10:00 Uhr erlaubt sind. Außerhalb dieser festgelegten Zeiten kann eine Genehmigung nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden.

Die verkehrsberuhigten Bereiche sind in mehrere Zonen unterteilt. Im Portal ist bei der Antragstellung die gewünschte Zone auszuwählen. Zur Verfügung stehen folgende Zonen:

Zone „A“: Großer Graben, Weißenturmgasse, Albuingasse, Adlerbrückengasse, Adlerbrücke, Kaspar-von-Kempter-Weg, Schlachthofgasse, Maria-Hueber-Platz.

Zone „B“: Altenmarktgasse.

Zone „C“: Stadelgasse.

Zone „D“: Trattengasse.

Zone „E“: Runggadgasse (ab der Kreuzung mit der Widmannbrücke), Mühlgasse, Hartwiggasse, Hartwigplatz, Seminargasse, Griesgasse.

Zone „F“ (historisches Zentrum): Brunogasse, Domplatz, Pfarrplatz, Große Lauben, Kleine Lauben, Säbenertorgasse, Hofgasse, Domgasse, Bäckergasse.

Zone „G“: Stufler Gasse, Untere Schutzengelgasse, Obere Schutzengelgasse, Schlipfgasse, Unterdrittelgasse, Zigglgasse.

Zone „H“: Kreuzgasse.

So geht’s

Zeitweilige Genehmigungen

Zeitweilige Genehmigungen können über das Online-Portal „PASS“ (Link) beantragt werden.

Der Antrag muss mindestens 24 Stunden im Voraus gestellt werden. Nach Ausstellung erfolgt die Bezahlung durch den/die Antragsteller*in über PagoPA. Erst mit erfolgter Zahlung erlangt die Genehmigung ihre Gültigkeit.

Alternativ ist auch eine persönliche Antragstellung im Büro möglich.

Jahresgenehmigungen

Anträge für Jahresgenehmigungen können ebenfalls über das Online-Portal „PASS“ (Link) eingereicht werden. Die gegebenenfalls anfallenden Kosten für die Stempelmarke(n) werden direkt während des Antragsverfahrens entrichtet. Innerhalb von 7 Tagen stellt die Ortspolizei die Genehmigung aus. Sobald diese erteilt ist, muss der/die Antragsteller*in die Zahlung des Tarifs über PagoPA vornehmen.

Nach Gutschrift der Zahlung, wird die Genehmigung von der Ortspolizei aktiviert und ist ab diesem Zeitpunkt gültig.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Antrag persönlich im Büro oder per zertifizierter E-Mail (PEC) an polizialocale.bressanone@legalmail.it einzureichen.

Was Sie benötigen

Voraussetzungen für die Jahresgenehmigung:

  • begründetes Ansuchen
  • 1 Stempelmarke zu 16,00 € für das Ansuchen
  • Fahrzeugschein des betreffenden Fahrzeuges
  • 1 Stempelmarke zu 16,00 € für die Genehmigung, falls dem Ansuchen stattgegeben wird

Voraussetzungen für die Verlängerung:

  • Fahrzeugschein

ANSUCHEN UM GEWÄHRUNG EINER ERMÄCHTIGUNG ZUM BEFAHREN DER VERKEHRSBERUHIGTEN ZONE - S

Ansuchen für Ladetätigkeiten innerhalb und außerhalb der festgelegten Ladezeiten – S+L

Was Sie erhalten

Genehmigung für Einfahrt in verkehrsberuhigte Zonen

Fristen und Fälligkeiten

Zeitweilige Genehmigungen
Die Bearbeitungszeit beträgt einen Tag.
Jahresgenehmigungen
Die maximale Bearbeitungszeit beträgt 7 Tage.

7 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Zeitweilige Fahrgenehmigung für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 t
0,52 Euro

Innerhalb der Ladezeiten (mit Sekretariatsgebühren)

Zeitweilige Fahrgenehmigung für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t
5,52 Euro

Innerhalb der Ladezeiten (mit Sekretariatsgebühren)

Zeitweilige Fahrgenehmigung für Schwerfahrzeuge und Frächter
10,52 Euro

Außerhalb der Ladezeiten (mit Sekretariatsgebühren)

Zeitweilige Fahrgenehmigungen – andere Kategorien
3,02 Euro

Außerhalb der Ladezeiten (mit Sekretariatsgebühren)

Jahresgenehmigung für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 t
0,52 Euro

Innerhalb der Ladezeiten (mit Sekretariatsgebühren)

Jahresgenehmigung für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t
120,52 Euro

Innerhalb der Ladezeiten (mit Sekretariatsgebühren)

Jahresgenehmigung für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t
150,52 Euro

Außerhalb der Ladezeiten (mit Sekretariatsgebühren)

Jahresgenehmigung für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t
200,52 Euro

Außerhalb der Ladezeiten (mit Sekretariatsgebühren)

Jahresgenehmigung für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t
300,52 Euro

Außerhalb der Ladezeiten (mit Sekretariatsgebühren)

Zugang zum Dienst

Die Nutzung des Online-Portals „PASS“ setzt eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und persönlichen Daten voraus.

Ortspolizei

Die Ortspolizei Brixen kümmert sich vor allem um Verkehrskontrollen, die Erteilung verschiedener Genehmigungen sowie um Dienstleistungen der Polizei für Mobilität und Sicherheit.

Carduccistraße, 5 b - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Mo.
08:00 - 12:30, 14:00 - 17:00
Di.
08:00 - 14:00
Mi.
08:00 - 14:00
Do.
08:00 - 12:30, 14:00 - 17:00
Fr.
08:00 - 14:00
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

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