Einsicht in Bauunterlagen

  • Dienst aktiv

Der Antrag auf Zugang zu Verwaltungsdokumenten ermöglicht die Einsichtnahme in Bauunterlagen und/oder Ausstellung von entsprechenden Kopien.

Für wen

Bürger und Fachleute

Brixen

Wer kann das Ansuchen stellen

Wer Bauakten oder Unterlagen aus Bauakten einsehen oder kopieren möchte, muss ein direktes, konkretes und aktuelles Interesse aufgrund eines rechtlich geschützten Sachverhalts haben, wobei die Unterlagen, die der/die Antragsteller/-in einsehen möchte, mit diesem Sachverhalt in Zusammenhang stehen müssen (Art. 24 des Landesgesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens Nr. 17/1993).
Anspruch auf Einsicht in Bauunterlagen haben z. B. Eigentümer/-innen, Hausverwalter/-innen, Projektplaner/-innen, Anwohner/-innen oder Käufer/-innen, die bereits einen Kaufvorvertrag unterschrieben haben.

So geht’s

Der Antrag auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen ist unter Vorlage des ausgefüllten Formulars sowie einer Kopie des Personalausweises des Antragstellers einzureichen.

Übermittlung des ausgefüllten Formulars per PEC an urbanistica.bressanone@legalmail.it mit digitaler Unterschrift, per Email an info@brixen.it oder in Papierform.

Der Antragsteller verpflichtet sich, die überlassenen Kopien ausschließlich für den angegebenen Zweck zu verwenden.

Was Sie erhalten

Akteneinsicht

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Sekretariatsgebühren
20,00 Euro

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