Für wen
An jeden, der gewerbsmäßig Waren auf eigene Rechnung kauft und sie direkt an den Endverbraucher weiterverkauft, für den „Lebensmittel" - oder "Nicht-Lebensmittel" Sektor
An einem festen Standort Einzelhandel betreiben oder diese Tätigkeit abändern bzw. einstellen
An jeden, der gewerbsmäßig Waren auf eigene Rechnung kauft und sie direkt an den Endverbraucher weiterverkauft, für den „Lebensmittel" - oder "Nicht-Lebensmittel" Sektor
Wenn Sie an einem festen Standort ein Einzelhandelsgewerbe abändern oder abschließen möchten, müssen Sie eine Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) einreichen. Diese ist erforderlich:
• bei Eröffnung eines neuen Handelsbetriebs
• bei Änderung der geschäftsführenden Person
• bei Änderung des Betriebsstandortes
• bei Vergrößerung oder Verkleinerung der Einzelhandelsfläche
• bei Nachfolge
• bei Schließung des Handelsbetriebs
Für die Eröffnung eines Einzelhandelsbetriebs, Änderung des Betriebsstandortes und Vergrößerung der Einzelhandelsfläche ist die Einreichung der Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA):
• Nahversorgungsbetriebe (Verkaufsfläche bis 150 m²): Tätigkeitsmeldung
• Mittlere Handelsbetriebe (Verkaufsfläche von 151 m² bis 1.500 m²):
ZMT-SCIA erforderlich bei Handelsbetrieben in einem Wohngebiet;
Antrag erforderlich:
zum Online-Dienst (SUAP Portal) für die Tätigkeitsmeldung (ZMT)