Einzelhandelsbetrieb am festen Standort

  • Dienst aktiv

An einem festen Standort Einzelhandel betreiben oder diese Tätigkeit abändern bzw. einstellen

Für wen

An jeden, der gewerbsmäßig Waren auf eigene Rechnung kauft und sie direkt an den Endverbraucher weiterverkauft, für den „Lebensmittel" - oder "Nicht-Lebensmittel" Sektor

Brixen

Beschreibung

Wenn Sie an einem festen Standort ein Einzelhandelsgewerbe abändern oder abschließen möchten, müssen Sie eine Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) einreichen. Diese ist erforderlich:

•        bei Eröffnung eines neuen Handelsbetriebs

•        bei Änderung der geschäftsführenden Person

•        bei Änderung des Betriebsstandortes

•        bei Vergrößerung oder Verkleinerung der Einzelhandelsfläche

•        bei Nachfolge

•        bei Schließung des Handelsbetriebs

Für die Eröffnung eines Einzelhandelsbetriebs, Änderung des Betriebsstandortes und Vergrößerung der Einzelhandelsfläche ist die Einreichung der Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA):

•        Nahversorgungsbetriebe (Verkaufsfläche bis 150 m²): Tätigkeitsmeldung

•        Mittlere Handelsbetriebe (Verkaufsfläche von 151 m² bis 1.500 m²):

          ZMT-SCIA erforderlich bei Handelsbetrieben in einem Wohngebiet;

Antrag erforderlich:  

  • Mittlere Handelsbetriebe (Verkaufsfläche von 151 m² bis 1.500 m²) bei Handelsbetrieben in einem Gewerbegebiet
  • Großverteilungsbetriebe (Verkaufsfläche über 1.500 m²): Antrag erforderlich

So geht’s

zum Online-Dienst (SUAP Portal) für die Tätigkeitsmeldung (ZMT)

Was Sie benötigen

  • SPID, CIE oder aktivierte Bürgerkarte, um in das Portal einsteigen zu können
  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Grundriss der Räumlichkeiten im Maßstab 1:100 mit Angabe der wichtigsten baulichen und funktionalen Merkmale
  • Eingetragenes Unternehmensübertragungs- oder -pachtvertrag oder notarielle Erklärung über die erfolgte Unterzeichnung des Unternehmensübertragungs-/-pachtvertrags im Falle einer Betriebsübernahme.
  • Nur für Lebensmittelbetriebe:
  • a) Kopie eines Ausweisdokuments des/der Verkaufsverantwortlichen (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • b) Erklärung und/oder Unterlagen aus welchen die berufliche Befähigung  hervorgeht (im Besitz von einer der vom Art. 9 L.G. Nr. 12/2019 vorgesehenen beruflichen Voraussetzungen zu sein);
  • c) Einzahlungsbestätigung im Zusammenhang mit der Hygienemeldung (20 Euro)

Was Sie erhalten

Bestätigung über SUAP für die Eröffnung/Änderungen/Schließung der Tätigkeit bzw. Genehmigung

Fristen und Fälligkeiten

• Nach der Abgabe der Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) über das SUAP-Portal kann die Tätigkeit sofort aufgenommen bzw. beendet werden.
• Das Amt für Wirtschaftsangelegenheiten hat 60 Tage Zeit, um zu prüfen, ob die Angaben in der Tätigkeitsmeldung korrekt sind.
• Jene Tätigkeiten, für die ein LIZENZANTRAG zu stellen ist, können nach Erteilung der Lizenz durch die Gemeinde Brixen aufgenommen werden.

60 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarke
32,00 Euro

Sekretariasgebühren
5,16 Euro

Mittels Banküberweisung (IBAN der Gemeinde Brixen: IT 07 Z 0830758221000300097004 ) mit der Begründung: "Für das Amt für Wirtschaftsangelegenheiten - Bezahlung Stempelmarke – Eröffnung/Änderungen/Schließung - Name des Betriebs” bezahlen und die Überweisungsbestätigung schicken

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