Bürgerinnen und Bürger können im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern öffentlicher Dienste statt der geforderten Bescheinigung eine Ersatzerklärung vorlegen, um bestimmte Situationen, Tatsachen oder Eigenschaften, die sie betreffen, eigenverantwortlich zu bestätigen, z. B. Familienbogen, Wohnsitz, Staatsbürgerschaft Familienstand, usw.
Die Ersatzerklärung hat dieselbe Gültigkeit der zu ersetzenden Bescheinigung oder Urkunde.
Die Ämter der öffentlichen Verwaltung und die Erbringer öffentlicher Dienstleistungen sind verpflichtet, Eigenerklärungen annehmen.