Im städtischen Friedhof werden, ohne Unterschiede bezüglich Herkunft, Staatsbürgerschaft und Religion, die Personen bestattet, die im Gemeindegebiet verstorben sind oder die auch anderswo verstorben sind, aber zum Sterbezeitpunkt in der Gemeinde Brixen ansässig waren. Bestattungsrecht, unabhängig von Wohnsitz und Ort des Ablebens haben auch Verwandte bis zum 3. Grad, sofern ein Familiengrab vorhanden ist.
Es ist möglich zwischen folgenden Bestattungsformen zu wählen:
- Erdbestattung
- Einäscherung, wobei die Urne folgendermaßen beigesetzt werden kann:
- Im Familiengrab
- In Urnennischen
Für Bestattungen in den Pfarrgemeinden wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Pfarrgemeinderat.