Friseurgewerbe und Schönheitspflege

  • Dienst aktiv

Informationen, um einen Friseursalon, einen Schönheitssalon, ein Nagelstudio oder ein Sonnenstudio zu eröffnen oder Ihre Tätigkeit zu ändern bzw. einzustellen

Für wen

Friseure und Friseurinnen, Schönheitspfleger und Schönheitspflegerinnen, Nageldesigner und Nageldesignerinnen, die das entsprechende Gewerbe bereits betreiben oder ein solches anmelden möchten.

Brixen

Beschreibung

Seit Inkrafttreten des Art. 32 der Handwerksordnung dem L.G. Nr. 1/2008, unterliegt für die Ausübung des Friseurgewerbes und von verwandten Tätigkeiten nur noch der Einreichung einer Meldung des Tätigkeitbeginns, das bei der verantwortlichen Gemeinde mittels SUAP-Meldung einzureichen ist. Es ist Verantwortung der Gemeinde festzustellen, ob der Antragsteller sämtliche professionellen Voraussetzungen erfüllt.

Wenn Sie ein Gewerbe für einen Friseursalon, einen Schönheitssalon, ein Nagelstudio oder ein Sonnenstudio anmelden oder Ihre Tätigkeit ändern bzw. einstellen möchten, müssen Sie über das Online-SUAP-Portal eine Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) einreichen. Dafür benötigen Sie Ihren SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte,  Ihre Bürgerkarte oder CNS. Noch dazu eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse. Diese ist erforderlich:

  • bei Neuanmeldung des Gewerbes
  • bei einer Änderung der technisch verantwortlichen Person
  • bei Änderung des Orts der Gewerbeausübung
  • bei Vergrößerung oder Verkleinerung der Betriebsfläche
  • bei Nachfolge
  • bei nur zeitweiliger Tätigkeit
  • bei Schließung des Friseursalons, Schönheitssalons, Nagelstudios oder Sonnenstudios

 

Stuhlmiete

Mit Stuhlmiete ist ein Vertrag gemeint, durch welchen ein Friseur/eine Friseurin oder ein Kosmetiker/eine Kosmetikerin einem anderen Menschen derselben Branche, der über die entsprechende berufliche Qualifikation verfügt, die Nutzung eines Teils seiner Räumlichkeiten überlässt, damit diese ihre Tätigkeit in voller Autonomie ausüben kann.

So geht’s

Für SCIA: zum Online-Dienst (SUAP)

Was Sie benötigen

ZMT (Friseur -Schönheitspfleger- Nageldesigner)

  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Kopie eines Ausweisdokuments der technisch verantwortlichen Person (+ Aufenthaltsgenehmigung, falls die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Kopie des Befähigungsnachweises (Diplom) der technisch verantwortlichen Person (sofern vorhanden)
  • Grundriss der Betriebsräume im Maßstab 1:100 mit Angabe der jeweiligen Raumgrößen

 

ZMT (Stuhlmiete)

  • Kopie eines Ausweisdokuments (Art. 38 D.P.R. Nr. 445/2000)
  • Kopie des gültigen Aufenthaltsscheins (bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU–Bürgern)
  • Grundriss der Räume, in denen das Gewerbe ausgeübt wird (Maßstab 1:100)
  • Kopie des von beiden Parteien unterzeichneten, registrierten Stuhl- bzw. Gerätmietvertrags, aus dem klar hervorgeht, dass die unterschiedlichen gewerblichen Tätigkeiten autonom im selben Raum erbracht werden, wie die Verantwortungsbereiche verteilt sind und welche Geräte in welcher Form genutzt werden
  • Kopie eines Nachweises über den Besitz der beruflichen Voraussetzungen (Diplom) – Angaben zur Berufserfahrung

Wenn die Räumlichkeiten zur Miete genutzt werden: Kopie der Mitteilung an den Eigentümer bzw. die Eigentümerin

Was Sie erhalten

Quittung des SUAPs für die Eröffnung/Änderungen/Schließung der Tätigkeit.

Fristen und Fälligkeiten

• Nach Abgabe der SCIA kann die Tätigkeit sofort aufgenommen werden
• Ab der Abgabe hat das Amt für Wirtschaftsangelegenheiten 60 Tage Zeit, um die Angaben in der Tätigkeitsmeldung und das Vorliegen der beruflichen Voraussetzungen der technisch verantwortlichen Person nach Maßgabe des Landesgesetzes Nr.1/2008 zu überprüfen

60 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

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