Führung eines Beherbergungsbetriebes

  • Dienst aktiv

Die Eröffnung, Erweiterung und Verlegung eines Gastgewerbebetriebs unterliegen der Lizenzpflicht durch den Bürgermeister.

Für wen

Unternehmer, die einen neuen Beherbergungsbetrieb anmelden möchten und oder dieses Gewerbe bereits ausüben.

Brixen

Beschreibung

Es unterliegen der Lizenzpflicht:

Garnis

Pensionen

Gasthöfe

Motels

Hoteldörfer

Residences

Berggasthäuser

Campings

Feriendörfer

Ferienhäuser und – wohnungen

Ferienheime

Jugendherbergen

Wohnmobilstellplätze

Streuhotels

 

 See-, Fluss- und Schwimmbäder, die nicht Beherbergungsbetrieben angeschlossen sind

Garagen, die nicht Beherbergungsbetrieben angeschlossen sind

So geht’s

Die Anträge für die Eröffnung, Änderung, Verlängerung und Verzicht der Lizenz oder Bestellung eines neuen Geschäftsführers müssen mit den entsprechenden Anlagen über PEC-Mail:  servizigenerali.bressanone@legalmail.it an das Amt für Wirtschaftsangelegenheiten geschickt werden.   

für die Hygienemeldung (wird nur bei Bewirtung benötigt) zum Online-Dienst (SUAP Portal)

Was Sie benötigen

  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Grundriss der Räumlichkeiten im Maßstab 1:100 mit Angabe der wichtigsten baulichen und funktionalen Merkmale
  • Nachweis über die Verfügbarkeit der Lokale (bei Miete, Pacht, Schenkung: Nummer der Registrierung des Vertrages anführen (fakultativ: Vertrag beilegen, bei Eigentum:  Katasterdaten)
  • Eingetragenen Unternehmensübertragungs- oder -pachtvertrag oder notarielle Erklärung über die erfolgte Unterzeichnung des Unternehmensübertragungs-/-pachtvertrags im Falle einer Betriebsübernahme
  • Eignung der Betriebsräume (Landesgesetz Nr. 9/2018)
  • Zuverlässigkeitsanforderungen (Art. 71 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr.       59/2010)
  • Anforderungen an die berufliche Qualifikation: Der Inhaber bzw. die Inhaberin oder der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin muss die Eignung zur Führung eines Gastbetriebs nachweisen (vor 2007: Eintragung in das Berufsverzeichnis der Handelstreibenden REC, ab 2007: Eignungsnachweis der Handelskammer)
  • Einstufungsantrag (bei Beherbergungsbetrieben): Die Einstufung erfolgt nach den obligatorischen Anforderungen für die dazugehörige Einstufungsklasse, die vom Landeshauptmann mit Dekret Nr. 11/1989 festgelegt wurden.  Die Einstufung wird vom Bürgermeister nach dem verbindlichen Gutachten des Amtes für Tourismus der Autonome Provinz Bozen erteilt, zusammen mit der Betriebslizenz, wofür sie eine notwendige und unverzichtbare Voraussetzung darstellt.
  • Für die Meldung an das Amt für Hygiene SPID, CIE oder aktivierte Bürgerkarte, um in das Portal SUAP einsteigen zu können

Was Sie erhalten

Lizenz für die Eröffnung/Änderungen des Beherbergungsbetriebes

Fristen und Fälligkeiten

Jene Tätigkeiten, für die ein LIZENZANTRAG zu stellen ist, können nach Erteilung der Lizenz durch die Gemeinde Brixen aufgenommen werden.

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken
32,00 Euro

Sekretariatsgebühr
5,16 Euro

welche auch per Banküberweisung an die Gemeinde Brixen. IBAN IT07 Z 0830758221000300097004; Grund: Sekretariatsgebühren und Stempelmarken Lizenzamt (Name des Gastbetriebes)

Zugang zum Dienst

Amt für Wirtschaft und Lizenzen

Das Amt ist für die Ausstellung verschiedener Lizenzen und Genehmigungen zuständig.

Gr. Lauben, 5 - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Mo.
08:30 - 12:15
Di.
08:30 - 12:15
Mi.
08:30 - 12:15
Do.
08:30 - 12:15
Fr.
08:30 - 12:15
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

Öffnungszeiten:
Inhaber und Inhaberinnen von Speise- bzw. Schankbetrieben können die Lokalöffnungszeiten selbst festlegen, wobei die auf Landesebene festgelegten Rahmenöffnungszeiten (von 6.00 Uhr bis 1.00 Uhr) zu beachten sind. Die Öffnungszeiten sind am Eingang zum Lokal anzuschlagen.

Zeitweilige Betriebsschließung:

Die zeitweilige Betriebsschließung eines Gastbetriebs muss dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt werden, wobei auch die Dauer derselben anzugeben ist. Eine Schließung, die länger als ein Jahr dauern würde, darf vom Bürgermeister nur im Falle einer Renovierung oder aus anderen schwerwiegenden Gründen erlassen werden. Eine Schließung darf keineswegs länger dauern als drei Jahre, ansonsten verfällt die Lizenz.

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