Führung eines Schank- und Speisebetriebes

  • Dienst aktiv

Was Sie tun müssen, um ein Gastgewerbe anzumelden, die Betriebsart zu ändern oder den Betrieb einzustellen

Für wen

Unternehmer, die ein neues Gastgewerbe anmelden möchten und oder dieses bereits ausüben.

Brixen

Beschreibung

Ein Gastbetrieb ist ein Unternehmen, das gewerbsmäßig Getränke oder Speisen und Getränke anbietet bzw. Gäste beherbergt.

  Schankbetriebe und Speisebetriebe:

  • Bars, Cafés, Schenken, Bier- und Weinlokale, Pubs und ähnliche Betriebe
  • Jausenstationen, Gasthäuser, Restaurants, Grillstuben, Pizzerien, Rostbratküchen, Bistros und ähnliche Betriebe
  • Vereinswirtschaften
  • Betriebskantinen

Für folgende Betriebe besteht die Pflicht der Einreichung einer Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) über das SUAP-Portal: Schankbetriebe, Speisebetriebe.

 Davon ausgenommen sind:

  • Beherbergungsbetriebe
  • Speise- und Schankbetriebe, die Beherbergungsbetrieben angeschlossen sind und von derselben Rechtsperson geführt werden
  • Betriebskantinen
  • Vereinswirtschaften
  • Schwimmbäder
  • Garagen

die weiterhin lizenzpflichtig sind.

So geht’s

zum Online-Dienst (SUAP Portal) für die Tätigkeitsmeldung (ZMT) und die Hygienemeldung (wird nur bei Bewirtung benötigt)

Was Sie benötigen

  • SPID, CIE oder aktivierte Bürgerkarte, um in das Portal einsteigen zu können
  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Grundriss der Räumlichkeiten im Maßstab 1:100 mit Angabe der wichtigsten baulichen und funktionalen Merkmale
  • Nachweis über die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
  • Eingetragenes Unternehmensübertragungs- oder -pachtvertrag oder notarielle Erklärung über die erfolgte Unterzeichnung des Unternehmensübertragungs-/-pachtvertrags im Falle einer Betriebsübernahme.

Antragsformular interne Mensa

Antragsformular interne Mensa

Was Sie erhalten

Genehmigung

Fristen und Fälligkeiten

• Nach der Abgabe der Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) über das SUAP-Portal kann die Tätigkeit sofort aufgenommen bzw. beendet werden.
• Das Amt für Wirtschaftsangelegenheiten hat 60 Tage Zeit, um zu prüfen, ob die Angaben in der Tätigkeitsmeldung korrekt sind.
• Jene Tätigkeiten, für die ein LIZENZANTRAG zu stellen ist, können nach Erteilung der Lizenz durch die Gemeinde Brixen aufgenommen werden.

60 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

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