Der Zugang zum Fundbüro ist zu den regulären Schalteröffnungszeiten der Ortspolizei möglich.
Zusätzlich wurde es an das landesweite Fundsystem angeschlossen, über das verlorene und wiedergefundene Gegenstände einfach recherchiert werden können.
Unter der Internetadresse www.fundinfo.it können Sie prüfen, ob ein verlorener Gegenstand bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder einer anderen Südtiroler Gemeinde abgegeben wurde.
Bitte klicken Sie dazu auf den untenstehenden Link und folgen Sie den Anweisungen.
Anspruch auf Finderlohn
Der/Die Eigentümer*in ist verpflichtet, dem/der Finder*in auf dessen/deren Verlangen einen Finderlohn zu zahlen. Dieser beträgt ein Zehntel des Wertes bzw. des Erlöses der gefundenen Sache. Übersteigt der Wert oder Erlös 5,00 €, so beträgt der Finderlohn für den übersteigenden Betrag nur ein Zwanzigstel.
Eigentumserwerb an der Fundsache
Meldet sich der/die Eigentümer*in nicht innerhalb eines Jahres nach dem letzten Tag der Veröffentlichung oder kann nicht ausfindig gemacht werden, geht die Sache – bzw. deren Erlös, falls sie verkauft werden muss – in das Eigentum des/der Finder*in über.
Fahrradversteigerung
Einmal jährlich findet eine Versteigerung von gefundenen und nicht abgeholten Fahrrädern sowie Leichtmotorrädern statt. In der Regel wird diese im September im Rahmen der „Europäischen Mobilitätswoche“ durchgeführt. Detaillierte Informationen zu Ort und Termin der Versteigerung werden rechtzeitig auf der Homepage der Gemeinde Brixen bekannt gegeben.