Für wen
Alle Neugeborenen, die in Brixen geboren sind und dessen Eltern in der Gemeinde Brixen den Wohnsitz haben
Wer kann das Ansuchen stellen
Mindestalter für die Geburtsmeldung ist das 16. Lebensjahr; ab 14 Jahren ist diese auch mit Ermächtigung des Gerichtes möglich.
Bei verheirateten Eltern kann die Geburtsmeldung auch nur vom Vater oder der Mutter des Neugeborenen erfolgen.
Nun kann der/die Neugeborene den väterlichen Zunamen, oder den väterlichen Zunamen und mütterlichen Zunamen, oder den mütterlichen Zunamen und väterlichen Zunamen oder nur den mütterlichen Zunamen erhalten.
Um bei unverheirateten Eltern die Vaterschaft des/r Neugeborenen anzuerkennen, müssen sich beide Eltern gemeinsam ins Standesamt begeben. Auf Wunsch unverheirateter Eltern kann die Geburtsmeldung auch nur von der Mutter erfolgen. In diesem Fall scheint der Vater des Kindes nicht auf und es erhält den mütterlichen Zunamen. Sollte die Vaterschaft nachträglich anerkannt werden, kann das Kind den mütterlichen Zunamen beibehalten, oder auf Antrag beim Landesgericht Bozen den väterlichen Zunamen, oder den mütterlichen Zunamen und väterlichen Zunamen, oder den väterlichen Zunamen und den mütterlichen Zunamen erhalten.