Geringfügiger Eingriffe laut Art. 103 Abs. 11, LG 9/2018

  • Dienst aktiv

Ermächtigung für geringfügige Eingriffe laut Art. 103 Abs. 11, LG 9/2018 (ehem. Bagatelleingriffe)

Für wen

Eigentümer von Liegenschaften, rechtliche Vertreter, beauftragte Techniker oder weitere Berechtigte.

Brixen

Beschreibung

Für folgende Eingriffe ist das "Gesuch um Ermächtigung von Bagatelleingriffen" zu verwenden:

Errichtung von Wegen (ohne Bodenversiegelung):
- Kronenbreite max. 2,50 m
- Länge max. 1.000 m
- Geländeneigung max. 70%

Erdbewegungsarbeiten für Verlegung von Leitungen:
- besetzte Fläche während der Arbeiten unter 5 m Breite

Ablagerung von Aushubmaterial:
- Aushubmaterial max. 1.000 m³
- Fläche max. 1.000 m²

Materialentnahme:
- Material max. 200 m³
- Fläche max. 500 m²

Planierung:
- Meereshöhe unter 1.600 m ü.d.M.
- Fläche max. 5.000 m²
- Geländeneigung max. 40%
- Auftrag max. ± 1,00 m

Schlägerung von Gehölzen (einzelne Bäume):
- nur wenn höher als 20 m oder Stammdurchmesser größer als 50 cm
- die Schlägerung von Edelkastanien und Nussbäumen muss von der Baukommission begutachtet werden

So geht’s

Übermittlung des ausgefüllten Antragformulars per PEC an urbanistica.bressanone@legalmail.it mit digitaler Unterschrift, per Email an info@brixen.it oder in Papierform. Bei Fehlen einer digitalen Unterschrift muss eine Kopie der Identitätskarte beigelegt werden.

Was Sie erhalten

Ermächtigung

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Sekretariatsgebühren
20,00 Euro

Stempelmarke
16,00 Euro

Ansuchen

Stempelmarke
16,00 Euro

Ermächtigung

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