Für folgende Eingriffe ist das "Gesuch um Ermächtigung von Bagatelleingriffen" zu verwenden:
Errichtung von Wegen (ohne Bodenversiegelung):
- Kronenbreite max. 2,50 m
- Länge max. 1.000 m
- Geländeneigung max. 70%
Erdbewegungsarbeiten für Verlegung von Leitungen:
- besetzte Fläche während der Arbeiten unter 5 m Breite
Ablagerung von Aushubmaterial:
- Aushubmaterial max. 1.000 m³
- Fläche max. 1.000 m²
Materialentnahme:
- Material max. 200 m³
- Fläche max. 500 m²
Planierung:
- Meereshöhe unter 1.600 m ü.d.M.
- Fläche max. 5.000 m²
- Geländeneigung max. 40%
- Auftrag max. ± 1,00 m
Schlägerung von Gehölzen (einzelne Bäume):
- nur wenn höher als 20 m oder Stammdurchmesser größer als 50 cm
- die Schlägerung von Edelkastanien und Nussbäumen muss von der Baukommission begutachtet werden