Geschäftsagenturen und Inkassobüros

  • Dienst aktiv

Hier erfahren Sie, wie Sie eine Agentur- oder Inkassotätigkeit anmelden, abändern oder beenden können

Für wen

Betriebe, die Geschäftsagenturen oder Inkassobüros betreiben möchten oder bereits betreiben

Brixen

Wer kann das Ansuchen stellen

Unternehmer die die Tätigkeit anmelden möchten und oder dieses bereits ausüben

Beschreibung

Geschäftsagenturen

Als Geschäftsagenturen werden Unternehmen bezeichnet, die sich als Vermittler bei der Beauftragung oder Abwicklung von Geschäften anderer anbieten und ihre Dienste jedem zur Verfügung stellen, der sie anfragt.

Wenn Sie eine Tätigkeit als Geschäftsagentur eröffnen, ändern oder einstellen möchten, ist eine zertifizierte Mitteilung (ZMT) erforderlich, die ausschließlich online eingereicht werden muss. Dieses Verfahren ist in den folgenden Fällen erforderlich:

  • Aufnahme einer Agenturtätigkeit zur: Abwicklung von Verwaltungstätigkeiten, Datenverarbeitung, An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen für Dritte, Handel mit Gebrauchtwaren oder Kunstobjekten bzw. Antiquitäten für Dritte, Werbung, Organisation von Veranstaltungen, Vermittlung von Künstlern oder Musikgruppen, Bestattungsdienste
  • Änderungen (z.B. Wechsel des Geschäftsgegenstandes, Bestellung und Abberufung von Vertretern, Firmensitz, Firmenname)
  • Verlegung des Geschäftssitzes
  • Standort
  • Einstellung der Tätigkeit

Inkassobüros

Inkassobüros sind auf die Eintreibung von Forderungen für Dritte spezialisiert. Für die Gründung ist eine online eingereichte Genehmigung erforderlich.

So geht’s

Die MITTEILUNG ist ausschließlich online über das SUAP-Portal einzureichen.

Um Ihre Tätigkeit melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit ihrem SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte oder Ihrer Bürgerkarte ausweisen. Außerdem benötigen Sie eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse.

Was Sie benötigen

  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Grundriss der Räumlichkeiten im Maßstab 1:100 mit Angabe der wichtigsten baulichen und funktionalen Merkmale
  • Nachweis über die Verfügbarkeit der Lokale (bei Miete, Pacht, Schenkung: Nummer der Registrierung des Vertrages anführen (fakultativ: Vertrag beilegen, bei Eigentum:  Katasterdaten)
  • Eignung der Betriebsräume (Landesgesetz Nr. 9/2018) - Die Immobilie muss als 'Dienstleistungs-/Büro' ausgewiesen sein.
  • Zuverlässigkeitsanforderungen (Art. 71 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr.    59/2010)
  • Erklärung zur Vertreterbestellung (falls zutreffend)
  • SPID, CIE oder aktivierte Bürgerkarte, um in das Portal SUAP einsteigen zu können

Was Sie erhalten

Quittung für die Eröffnung/Änderungen/Schließung der Tätigkeit

Fristen und Fälligkeiten

Nach der Abgabe der Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) über das SUAP-Portal kann die Tätigkeit sofort aufgenommen werden

Kosten

KOSTENLOS

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