Italienische Staatsbürgerschaft

  • Dienst aktiv

Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft

Für wen

Für alle Bürger, welche die italienische Staatsbürgerschaft beantragen möchten

Brixen

Beschreibung

Voraussetzungen Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft:

  • 10 Jahre Wohnsitz in Italien für Nicht-EU-BürgerInnen (Art. 9/ Gesetz 91/1992)
  • 4 Jahre Wohnsitz in Italien für EU-BürgerInnen (Art. 9/ Gesetz 91/1992)
  • 5 Jahre Wohnsitz in Italien für Staatenlose und politische Flüchtlinge (Art. 9/Gesetz 91/1992)
  • 2 Jahre Wohnsitz in Italien nach Trauung oder Gründung einer Lebensgemeinschaft mit einem italienischen Staatsbürger bzw. einer italienischen Staatsbürgerin (Art. 5/Gesetz 91/1992), 3 Jahre, wenn der Ehe-Partner/in im Ausland ansässig ist; bei Anwesenheit von natürlichen Kindern oder Adoptivkindern wird vorgenannte Zeit auf ein Jahr halbiert

So geht’s

Der Antrag für den Erwerb der Staatsbürgerschaft darf nur Online gestellt werden. Die antragstellende Person muss die folgende Internetseite aufrufen und den dort enthaltenen Anweisungen folgen: https://portaleservizi.dlci.interno.it/AliCittadinanza/ali/home.htm

Zustellung des Staatsbürgerschaftsdekretes:

Die Zustellung des Staatsbürgerschaftsdekretes erfolgt über die App “IO” oder per Email bzw. mit nachverfolgbarer Post. Die Betroffenen müssen sich dann mit dem ausgedruckten Dekret, der Zustellungsbestätigung, der Originalgeburtsurkunde mit Legalisation und Übersetzung und, wenn verheiratet, auch mit einer aktuellen Heiratsurkunde, einer Stempelmarke zu 16,00 Euro und dem Reisepass an das Standesamt wenden.

Der/die Standesbeamte fixiert einen Termin für den Schwur zur italienischen Staatsbürgerschaft mit dem/der Interessierten.

Nach der Zustellung muss der Schwur innerhalb von 6 Monaten gemacht werden, ansonsten verfällt alles und es muss erneut angesucht werden.

Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft für in Italien geborene Volljährige
Volljährige, die in Italien geboren wurden und ununterbrochen in Italien wohnhaft waren, können ab Erreichung der Volljährigkeit bis zum 19. Geburtstag eine Willenserklärung zur italienischen Staatsbürgerschaft im Standesamt der aktuellen Wohnsitzgemeinde im Sinne des Art. 4/Ges. 91/1992 abgeben.

Was Sie benötigen

Für den Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft gemäß Art. 5 bzw. Art. 9 des Gesetzes 91/1992: Reisepass, Geburtsurkunde, Stempelmarke zu Euro 16,00

Für den Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft für in Italien geborene Volljährige: die Einzahlungsbestätigung von Euro 250,00 und die gültige Aufenthaltsgenehmigung

Was Sie erhalten

Italienische Staatsbürgerschaft

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Gesetzliche Gebühr
250 Euro

Stempelmarke
16,00 Euro

Zugang zum Dienst

Standesamt

Das Standesamt führt verschiedene wesentliche Funktionen durch, um die grundlegenden Ereignisse im Leben der Menschen zu dokumentieren und zu verwalten

Maria-Hueber-Platz 3 - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Samstags an den Bürgerschalter wenden. Falls der Bürgerschalter geschlossen ist, findet der Parteienverkehr samstags von 8.30 bis 11.00 Uhr im Standesamt statt.

Mo.
08:30 - 12:15
Di.
08:30 - 12:15
Mi.
08:30 - 12:15
Do.
08:30 - 12:15
Fr.
08:30 - 12:15
Sa.
08:30 - 11:00
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

  • Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft gemäß Art. 5 bzw. Art. 9 des Gesetzes 91/1992: Nach der Zustellung des Staatsbürgerschaftsdekretes muss der Schwur innerhalb von 6 Monaten gemacht werden, ansonsten verfällt alles und es muss erneut angesucht werden.
  • Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft für in Italien geborene Volljährige: ab Erreichung der Volljährigkeit bis zum 19. Geburtstag
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