Für wen
Für alle Bürger, welche die italienische Staatsbürgerschaft beantragen möchten
Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft
Für alle Bürger, welche die italienische Staatsbürgerschaft beantragen möchten
Voraussetzungen Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft:
Der Antrag für den Erwerb der Staatsbürgerschaft darf nur Online gestellt werden. Die antragstellende Person muss die folgende Internetseite aufrufen und den dort enthaltenen Anweisungen folgen: https://portaleservizi.dlci.interno.it/AliCittadinanza/ali/home.htm
Zustellung des Staatsbürgerschaftsdekretes:
Die Zustellung des Staatsbürgerschaftsdekretes erfolgt über die App “IO” oder per Email bzw. mit nachverfolgbarer Post. Die Betroffenen müssen sich dann mit dem ausgedruckten Dekret, der Zustellungsbestätigung, der Originalgeburtsurkunde mit Legalisation und Übersetzung und, wenn verheiratet, auch mit einer aktuellen Heiratsurkunde, einer Stempelmarke zu 16,00 Euro und dem Reisepass an das Standesamt wenden.
Der/die Standesbeamte fixiert einen Termin für den Schwur zur italienischen Staatsbürgerschaft mit dem/der Interessierten.
Nach der Zustellung muss der Schwur innerhalb von 6 Monaten gemacht werden, ansonsten verfällt alles und es muss erneut angesucht werden.
Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft für in Italien geborene Volljährige
Volljährige, die in Italien geboren wurden und ununterbrochen in Italien wohnhaft waren, können ab Erreichung der Volljährigkeit bis zum 19. Geburtstag eine Willenserklärung zur italienischen Staatsbürgerschaft im Standesamt der aktuellen Wohnsitzgemeinde im Sinne des Art. 4/Ges. 91/1992 abgeben.
Für den Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft gemäß Art. 5 bzw. Art. 9 des Gesetzes 91/1992: Reisepass, Geburtsurkunde, Stempelmarke zu Euro 16,00
Für den Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft für in Italien geborene Volljährige: die Einzahlungsbestätigung von Euro 250,00 und die gültige Aufenthaltsgenehmigung