Kindergartengebühr - Reduzierung und Befreiungen

  • Dienst aktiv

Familien mit Wohnsitz in Brixen können aufgrund ihrer finanziellen Situation oder gemäß dem Gesetz 104/1992 um eine Tarifreduzierung ansuchen.

Für wen

Kinder, die in Brixen ansässig sind und einen von der Gemeinde Brixen geführten Kindergarten besuchen.

Brixen

Beschreibung

Familien mit Wohnsitz in der Gemeinde Brixen Familien können Tarifbegünstigung ansuchen.

Grundlage für die Berechnung der Tarifreduzierung bildet die Bescheinigung zum Faktor der wirtschaftlichen Lage der Familie (FWL), welche aus den einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärungen (EEVE) der Familienmitglieder ermittelt wird.

Die Anträge auf Gebührenermäßigung können für das Schuljahr 2025/26 vom 01.07.2025 bis zum 31.05.2026 ausschließlich Online über myCivis gestellt werden.

Abwesenheiten aus Krankheitsgründen, berechtigen zur Befreiung des entsprechenden Monatsbeitrages. Das Gesuch muss im Kindergarten abgegeben werden, wo es bestätigt und an die Gemeinde weitergeleitet wird.
Voraussetzungen

  • Die Abwesenheit beträgt länger als einen Monat 
  • ärztlicher Bescheid

So geht’s

So stellen Sie den Antrag um Gebührenermäßigung

  1. Lassen Sie Ihren Faktor der wirtschaftlichen Lage (FwL) bei einem Patronat oder Steuerbeistandszentrum berechnen. Dieser basiert auf dem Einkommen des Vorjahres. Weitere Informationen zur EEVE-Berechnung erhalten Sie hier.
  2. Folgen Sie folgenden Link: https://rcpab.multiutilitycard.it/egov-mense-infanzia/ 
  3. Melden Sie sich mit Ihrem SPID oder CIE an.
  4. Wählen Sie Online-Dienste und Klicken Sie auf „Antrag um Gebührenermäßigung“
  5. Klicken Sie auf „Änderung FWL“ und geben Sie die Nummer der Bescheinigung ein (diese beginnt mit V), das Datum und den Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL).

Bei einem FWL-Koeffizienten bis 1,50 haben Sie Anspruch auf eine Ermäßigung der Monatsgebühr.

ACHTUNG: die Daten können nur eingegeben werden, wenn Sie im Besitz der aktuellen Bescheinigung des Faktors der wirtschaftlichen Lage der Familie (FWL) sind. Für das Schuljahr 2025/26 gilt die Bescheinigung 2024. Die Tarifreduzierung gilt ab dem Tag der Eingabe ins Onlineportal.

Der Geschwisterrabatt wird automatisch berechnet.

Antrag um Befreiung aufgrund von Abwesenheit:

Füllen Sie das Formular aus und legen Sie das Ärztliche Attest bei, das Formular erhalten Sie im Kindergarten.

Was Sie erhalten

Tarifreduzierung oder Tarifbefreiung

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag um Tarifbefreiung aufgrund des Art. 104/1992 kann innerhalb August abgegeben werden, alle Anträge die später eingehen sind ab Abgabedatum gültig.
Anträge um Tarifreduzierung können ab 01.07.2025 abgeben werden, alle Anträge, die nach beginn des Schuljahres abgeben werden, sind ab Abgabedatum gültig.
Der Antrag um Befreiung aufgrund von Abwesenheit kann jederzeit gestellt werden.

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

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