Für wen
Kleinkinder zwischen 3 Monaten und 3 Jahren
Kinderhorte, Kindertagesstätten oder Tagesmütter- und Tagesväterdienste auf dem Gemeindegebiet von Brixen
Kleinkinder zwischen 3 Monaten und 3 Jahren
Auf dem Gemeindegebiet von Brixen werden alle drei obengenannten Kleinkindbetreuungsdienste angeboten, sodass jede Familie, die für sie passende Betreuungsform wählen kann.
Über den Kinderhort der Gemeinde Brixen kann man für die Aufnahme in den gemeindeeigenen Kinderhort ansuchen. Die Anmeldung für die Kindertagesstätte hingegen erfolgt über die Genossenschaft Coccinella, während die Anmeldung für den Tagesmütter- und Tagesväterdienst über die jeweilige Genossenschaft läuft.
Im Kinderhort betragen die Tagestarife je nach Besuchszeit, 15,00 Euro für die Besuchszeit A, 18,00 Euro für die Besuchszeit B und 25,30 Euro für die Besuchszeit C.
In der Kindertagesstätte und bei Nutzung des Tagesmütter- oder Tagesväterdienstes liegt der Betrag bei 3,65 Euro pro Stunde.
Für Familien, welche einen dieser drei Kleinkindbetreuungsdienste in Anspruch nehmen, besteht die Möglichkeit beim Sozialsprengel Brixen und Umgebung um Tarifbegünstigung anzusuchen.
Der zu bezahlende Tarif kann, je nach finanzieller Situation der Familie, vom minimalen bis zum maximalen Tagessatz variieren. Im Kinderhort betragen die minimalen Tagestarife für die Besuchszeit A 5,40 Euro, für die Besuchszeit B 7,20 Euro und für die Besuchszeit C 9,00 Euro. In der Kindertagesstätte und bei Nutzung des Tagesmütter- oder Tagesväterdienstes liegt der minimale Stundensatz bei 0,90 Euro.
Die Einschreibungen in den Kinderhort Pinocchio finden jährlich vom 1. Februar bis zum 28. Februar statt. Außerterminliche Ansuchen um Aufnahme können jederzeit abgegeben werden und kommen auf eine Warteliste.
Das Aufnahmegesuch kann nach Terminvereinbarung mit der Kinderhortleitung unter der Rufnummer 0472/062115 direkt im Kinderhort abgegeben werden.
Nach Abgabe des ausgefüllten Einschreibeformulars, erfolgt die Aufnahme in den Kinderhort über eine Rangordnung.
Der Verzicht auf den Kinderhortplatz mittels Verzichtserklärung (siehe unten) ist nach einmonatiger Vorankündigung jederzeit im Laufe des Jahres möglich.
Tarifreduzierungen
Für alle in Brixen ansässigen Familien, welche einen der Kleinkindbetreuungsdienste in Brixen und Umgebung nutzen, besteht die Möglichkeit, um Tarifreduzierung anzusuchen. Diese wird auf der Grundlage des jeweiligen Einkommens der Familie berechnet.
Das Ansuchen um Tarifreduzierung muss nach vorheriger Terminvereinbarung im Sozialsprengel Brixen, Kapuzinergasse 2, Tel. 0472/270411 abgegeben werden.
Folgende Unterlagen müssen abgegeben werden:
• Angabe aller Familienmitglieder mit Geburtsdatum und Steuernummer
• Ausgaben für Miete (oder Darlehensrückzahlungen für Eigentumswohnungen) und Kondominiumsspesen
• Steuererklärung des vorangegangenen Jahres
Laut den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen beträgt der Mindesttarif im Moment für die Besuchszeit A 5,40 Euro pro Tag, für die Besuchszeit B 7,20 Euro pro Tag, für die Besuchszeit C 9,00 Euro pro Tag. Der Betrag kann, je nach finanzieller Situation der Familie, vom minimalen bis zum maximalen Tagessatz variieren.
Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben im Ansuchen um Tarifbegünstigung von der Finanzpolizei überprüft werden können.
Ausgefülltes Aufnahmegesuch und Termin mit der Kinderhortleitung
* Die Besuchszeit C kann auch an einzelnen Tagen in der Woche in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt, dass das Kind an den anderen Tagen die Besuchszeit B besucht. Eine Kombination der Besuchszeiten A und C ist nicht möglich.
Die Besuchszeit C wird nur dann angeboten, wenn ausreichend Anträge zur Bildung einer Abteilung eingehen und die notwendigen Personalressourcen gegeben sind. Wir informieren, dass sich die Uhrzeiten des verlängerten Turnus im Falle von Personalengpässen auch im Laufe des Erziehungsjahres verändern oder der verlängerte Turnus zur Gänze eingestellt werden könnte.
Laut Vorgabe der Autonomen Provinz Bozen beträgt die Mindestanwesenheit 20 Stunden/Woche, 5 Tage auf 5 Stunden. Wir informieren darüber, dass sich die Öffnungszeiten im Falle von Personalengpässen verändern könnten, auch während des Erziehungsjahres.