Für wen
Personen, die in Brixen ansässig sind und eine Lizenz für die Ausübung des Amtes des Schießleiters/ der Schießleiterin in bzw. Schießtrainer/-in erhalten oder diese verlängern möchten.
Wer kann das Ansuchen stellen
Wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Mindestalter 18 Jahre
- Straf- und zivilrechtliche Unbescholtenheit nach dem Gesetz Nr. 1423 vom 17.12.1956 und dem königlichen Dekret Nr. 773 vom 18. Juni 1931 (Gesetzsammlung zur öffentlichen Sicherheit TULPS)
- Besitz eines gültigen Waffenscheines
- Mitgliedschaft in einer Sektion des Schießsportverbandes
Nur bei Neuerteilung: Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder Besitz eines gültigen Waffenscheines