LOTTERIE
Die Lotterie besteht im Verkauf von Scheinen die einem Matrizenblock abgetrennt werden und gemäß der Reihenfolge der Ziehung einen oder mehrere Preise gewinnen macht. Der Verkauf der Lotteriescheine ist auf die Provinz des Veranstaltungsortes beschränkt.
Die zum Verkauf angebotenen Lotteriescheine dürfen den Gesamtbetrag von € 51.645,69 nicht überschreiten. Die Scheine sind mit Serie und fortlaufender Nummer gekennzeichnet. Sie müssen nicht vidimiert sein.
TOMBOLA (oft auch “Bingo” genannt)
Die Tombola besteht in der Ziehung von Nummern, die von 1 bis 90 der Spielkarte entsprechen. Die Karten sind mit Serie und fortlaufender Nummer gekennzeichnet. Zur Siegeskarte wird, welche als Erste mit den gezogenen Nummern übereinstimmt.
Es kann zwar eine unbeschränkte Anzahl von Karten verkauft werden, aber der Gesamtwert der Preise darf den Betrag von € 12.911,42 nicht überschreiten.
Der Verkauf der Spielkarten ist auf das Gemeindegebiet des Veranstaltungsortes sowie auf die angrenzenden Gemeinden beschränkt.
GLÜCKSTOPF ODER BENEFIZBANK
Der Glückstopf oder die Benefizbank besteht im Verkauf von Losen, die nicht, wie der Lotterieschein, mit einer Matrize gekennzeichnet sind. Eine bestimmte Anzahl von Losen müssen Preistreffer sein.
Der Ertrag aus dem Verkauf der Lose darf die Summe von € 51.645,69 nicht überschreiten. Der Verkauf der Lose ist auf das Gemeindegebiet der Veranstaltung beschränkt. Die einzige erforderliche Unterlage ist das Meldeformular.
PREISWETTBEWERBE:
Werbeveranstaltungen, die sich in Preis- oder Leistungswettbewerbe unterscheiden, wobei die Sieger entweder durch das Los oder aufgrund einer persönlichen Leistung ermittelt werden (Fähigkeit der Teilnehmer, den Ausgang von Sport- oder Kulturveranstaltungen zu beurteilen oder vorherzusagen, Quizfragen zu beantworten, sowie Leistungen in Projektwettbewerben u.a.m., deren Beurteilung Dritten oder einer Jury überlassen ist