Lokale Glücksspiele: Lotterie, Tombola, Glückstopf, Benefizbank

  • Dienst aktiv

Hier erfahren Sie, wie Sie sämtliche lokale Glücksspiele (Lotterien, Tombole, Glückstöpfe oder Benefizbanken) und Wettbewerbe melden können

Für wen

  • Moralische Einrichtungen sowie Vereine und Komitees (Schulklassen fallen ebenfalls in diese Kategorie), die durch Art. 14 des Zivilgesetzbuches und gemäß dem Gesetz Nr. 266 vom 11.08.1991 nicht gewinnorientiert sind, sondern nur zu Wohlfahrts-, Kultur-, Freizeit- oder Sportzwecken existieren.
  • Gemeinnützige Organisationen ohne Erwerbszweck im Sinne von Artikel 10 des Gesetzesdekrets Nr. 460 vom 4.12.1997 (ONLUS), wenn solche Veranstaltungen notwendig sind, um den finanziellen Bedarf der Unternehmen selbst zu decken.
Brixen

Beschreibung

LOTTERIE

Die Lotterie besteht im Verkauf von Scheinen die einem Matrizenblock abgetrennt werden und gemäß der Reihenfolge der Ziehung einen oder mehrere Preise gewinnen macht. Der Verkauf der Lotteriescheine ist auf die Provinz des Veranstaltungsortes beschränkt.
Die zum Verkauf angebotenen Lotteriescheine dürfen den Gesamtbetrag von € 51.645,69 nicht überschreiten. Die Scheine sind mit Serie und fortlaufender Nummer gekennzeichnet. Sie müssen nicht vidimiert sein.

TOMBOLA (oft auch “Bingo” genannt)
Die Tombola besteht in der Ziehung von Nummern, die von 1 bis 90 der Spielkarte entsprechen. Die Karten sind mit Serie und fortlaufender Nummer gekennzeichnet. Zur Siegeskarte wird, welche als Erste mit den gezogenen Nummern übereinstimmt.
Es kann zwar eine unbeschränkte Anzahl von Karten verkauft werden, aber der Gesamtwert der Preise darf den Betrag von € 12.911,42 nicht überschreiten.
Der Verkauf der Spielkarten ist auf das Gemeindegebiet des Veranstaltungsortes sowie auf die angrenzenden Gemeinden beschränkt.

GLÜCKSTOPF ODER BENEFIZBANK
Der Glückstopf oder die Benefizbank besteht im Verkauf von Losen, die nicht, wie der Lotterieschein, mit einer Matrize gekennzeichnet sind. Eine bestimmte Anzahl von Losen müssen Preistreffer sein.
Der Ertrag aus dem Verkauf der Lose darf die Summe von € 51.645,69 nicht überschreiten. Der Verkauf der Lose ist auf das Gemeindegebiet der Veranstaltung beschränkt. Die einzige erforderliche Unterlage ist das Meldeformular.

PREISWETTBEWERBE:
Werbeveranstaltungen, die sich in Preis- oder Leistungswettbewerbe unterscheiden, wobei die Sieger entweder durch das Los oder aufgrund einer persönlichen Leistung ermittelt werden (Fähigkeit der Teilnehmer, den Ausgang von Sport- oder Kulturveranstaltungen zu beurteilen oder vorherzusagen, Quizfragen zu beantworten, sowie Leistungen in Projektwettbewerben u.a.m., deren Beurteilung Dritten oder einer Jury überlassen ist

So geht’s

Lokale Glücksspiele müssen den dafür zuständigen Körperschaften gemeldet werden:

Lotterien, Tombole, Glückstöpfen oder Benefizbanken:

  • Ministero dell'Economia e delle Finanze, Amministrazione Autonoma dei Monopoli di Stato, Ispettorato Compartimentale - Vicolo del Vò, 32 - 38100 Trient (siehe beigelegter Vordruck)
  • Bürgermeister der Stadtgemeinde Brixen beim Amt für Wirtschaftsangelegenheiten (Rathaus, Große Lauben 5, 1. Stock) (siehe beigelegter Vordruck)

 

→ Füllen Sie das Meldeformular an die Gemeinde aus und senden Sie es per PEC an: servizigenerali.bressanone@legalmail.it  zusammen mit einer Fotokopie des Personalausweises sowohl des Veranstalters als auch der Person, die mit der Kontrolle und Überwachung der Veranstaltung beauftragt ist.

Preiswettbewerbe

  • Ministerium für das Produktionsgewerbe (anhand eines Vordruckes bei der Handelskammer erhältlich).  Die Preiswettbewerbe müssen dem Bezirksinspektorat Trient und dem Bürgermeister der Stadtgemeinde Brixen nicht gemeldet werden.

Was Sie benötigen

Lotterie:

  • Meldeformular an das Finanzministerium (mindestens 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung)
  • Meldeformular an die Gemeinde (mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung)
  • Spielregelement, in welchem Preis und Anzahl der Scheine, Ausstellungsort und Aufzählung der Preise, Ort und Zeit der Verlosung, sowie die Überreichung der Preise anzugeben sind

Tombola:

  • Meldeformular an das Finanzministerium (mindestens 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung)
  • Meldeformular an die Gemeinde (mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung)
  • Spielregelement mit Aufzählung der Sachpreise und Angabe des Preises der Spielkarte
  • Bestätigung über die Hinterlegung der Kaution zu Gunsten der Gemeinde, die dem Gesamtwert der Preise entspricht. (Innerhalb von 30 Tagen nach der Ziehung wird die Überreichung der Preise an die Gewinner überprüft. Daraufhin wird die sofortige Freigabe der Kaution verfügt.)

Glückstopf für Wohltätigkeitszwecke:

  • Meldeformular an das Finanzministerium (mindestens 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung)
  • Meldeformular an die Gemeinde (mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung)
       

NACH ABLAUF DER VERANSTALTUNG

  • Übergabe des Abschlussprotokolls (Bericht) an das Amt für Wirtschaftsangelegenheiten der Gemeinde (siehe beigelegter Vordruck)
  • bei Tombole: Nachweis der Aushändigung der Preise an die Gewinner damit die Kaution freigegeben werden kann

VOLLMACHT ZUR ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE BEI “LOKALEN GLÜCKSSPIELEN

VOLLMACHT ZUR ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE BEI “LOKALEN GLÜCKSSPIELEN

Bericht über den Verlauf der Veranstaltung

Bericht über den Verlauf der Veranstaltung

Meldung der Veranstaltung eines lokalen Glücksspiels

Meldung der Veranstaltung eines lokalen Glücksspiels

Mitteilung an das Finanzministerium

Mitteilung an das Finanzministerium

Was Sie erhalten

Erteilung der Bewilligung an die mit der Aufsicht der Veranstaltung beauftragte Person

Fristen und Fälligkeiten

• Ergeht von der Monopolverwaltung des Staates binnen 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung keine ausdrückliche Verweigerungsmaßnahme, gilt die Unbedenklichkeit (nulla osta) als erteilt.
• Mindestens 30 Tage vor Abhaltung der Veranstaltung (aber erst nach Ablauf der 30 Tage ab der Meldung an die Monopolverwaltung des Staates) muss dem Amt für Wirtschaftsangelegenheiten der Gemeinde Brixen eine Meldung des Glücksspiels vorgelegt werden.
• Die Bewilligung (Befugnisübertragung) durch die Gemeinde wird innerhalb von höchstens 14 Tagen nach Mitteilung der Veranstaltung erteilt.

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Zugang zum Dienst

Amt für Wirtschaft und Lizenzen

Das Amt ist für die Ausstellung verschiedener Lizenzen und Genehmigungen zuständig.

Gr. Lauben, 5 - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Mo.
08:30 - 12:15
Di.
08:30 - 12:15
Mi.
08:30 - 12:15
Do.
08:30 - 12:15
Fr.
08:30 - 12:15
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

  • Die Preise bei Tombola, Lotterie oder Glückstopf dürfen nicht in Geld, öffentlichen oder privaten Schuldscheinen, Wertpapieren oder Edelmetall bestehen, sondern in Dienstleistungen oder beweglichen Gütern.
  • Der Verkauf von Losen oder Tombolakarten mittels Glücksrad oder Ähnliches ist verboten.
  • Die Veranstaltungen werden an der Anschlagtafel der entsprechenden Gemeinde veröffentlicht. Der Veranstalter muss die nicht verkauften Scheine oder Karten überprüfen.
  • Während der Ziehung muss eine vom Veranstalter bevollmächtigte Person anwesend sein.
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