Meldeamtliche Bescheinigungen

  • Dienst aktiv

Das Meldeamt stellt sowohl aktuelle als auch historische Bescheinigungen aus (Wohnsitzbescheinigung, Familienbogen)

Für wen

Die Bescheinigungen können von jedem Interessierten angefordert werden

Brixen

Beschreibung

Die meldeamtliche Bescheinigung ist ein schriftlicher Nachweis der Daten, die zum Zeitpunkt der Ausstellung derselben im Register der ansässigen Bevölkerung vermerkt sind.

Mit einer so genannten “historischen Bescheinigung” werden hingegen Situationen bescheinigt, die zeitlich weiter zurückliegen.

Im Meldeamt können folgende Bescheinigungen beantragt werden:

  • Einzelbescheinigungen
    • Familienbogen
    • Wohnsitzbescheinigung
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Bescheinigung über den Genuss der politischen Rechte
    • Familienstand (ledig, verwitwet)
    • Lebensbescheinigung
    • Geburtsbescheinigung (für nicht in Bozen geborene Personen)
  • Sammelbescheinigungen
    • Wohnsitz- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung
    • Wohnsitz- und Geburtsbescheinigung
    • Wohnsitz- und Ledigkeitsbescheinigung
    • Wohnsitz-, Bescheinigung freien Standes und Staatsbürgerschaft
    • Familienbogen, Geburts- und Wohnsitzbescheinigung
    • Familienbogen und Wohnsitzbescheinigung
    • Familienbogen, Wohnsitz- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung
    • Familienbogen, Wohnsitz- und Ledigkeitsbescheinigung
    • Familienbogen, Wohnsitz-, Bescheinigung freien Standes,der Staatsbürgerschaft
  • Historische Bescheinigungen (bezogen auf ein bestimmtes Datum/Zeitraum der Vergangenheit)
    • historische Wohnsitzbescheinigung
    • historischer Familienbogen

ACHTUNG! Seit dem 1. Januar 2012 (Gesetz Nr. 183 vom 12.11.2011, Art. 15 Abs. 1) dürfen öffentliche Verwaltungen lediglich dann Bescheinigungen ausstellen, wenn diese zwischen Privaten verwendet werden. Gegenüber öffentlichen Verwaltungen sowie den Betreibern von öffentlichen Dienstleistungen hingegen, dürfen nur Ersatzerklärungen einer Bescheinigung bzw. Ersatzerklärungen eines Notorietätsakts verwendet werden (Artikel 40, 46 und 47 des D.P.R. von 28.12.2000, Nr. 445).

Viele Ersatzerklärungen für eine Bescheinigung können mittels SPID oder aktivierter Bürgerkarte im Südtiroler Bürgernetz CIVIS.bz.it bereits ausgefüllt abgerufen und ausgedruckt werden: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1019625

So geht’s

Es gibt folgende Möglichkeiten eine Bescheinigung zu beantragen:

  • persönlich beim Bürgerschalter bzw. beim Meldeamt

Was Sie benötigen

Kopie der Identitätskarte

Was Sie erhalten

Einzelbescheinigung, Sammelbescheinigung oder historische Bescheinigung

Fristen und Fälligkeiten

Aktuelle Bescheinigungen: sofort oder innarhalb von 5 Arbeitstagen
Historische Bescheinigungen: innerhalb 30 Tagen

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Zugang zum Dienst

Meldeamt

Der Dienst stellt Meldeamtsbescheinigungen aus und bearbeitet Wohnsitzänderungen

Maria-Hueber-Platz 3 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Mo.
08:30 - 12:15
Di.
08:30 - 12:15
Mi.
08:30 - 12:15
Do.
08:30 - 12:15
Fr.
08:30 - 12:15
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

Die Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von drei Monaten

Sonderfälle

Wenn vom Gesetz vorgesehen, wird die Bescheinigung stempelfrei (ohne Stempelsteuer) ausgestellt.

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