Die meldeamtliche Bescheinigung ist ein schriftlicher Nachweis der Daten, die zum Zeitpunkt der Ausstellung derselben im Register der ansässigen Bevölkerung vermerkt sind.
Mit einer so genannten “historischen Bescheinigung” werden hingegen Situationen bescheinigt, die zeitlich weiter zurückliegen.
Im Meldeamt können folgende Bescheinigungen beantragt werden:
- Einzelbescheinigungen
- Familienbogen
- Wohnsitzbescheinigung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bescheinigung über den Genuss der politischen Rechte
- Familienstand (ledig, verwitwet)
- Lebensbescheinigung
- Geburtsbescheinigung (für nicht in Bozen geborene Personen)
- Sammelbescheinigungen
- Wohnsitz- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung
- Wohnsitz- und Geburtsbescheinigung
- Wohnsitz- und Ledigkeitsbescheinigung
- Wohnsitz-, Bescheinigung freien Standes und Staatsbürgerschaft
- Familienbogen, Geburts- und Wohnsitzbescheinigung
- Familienbogen und Wohnsitzbescheinigung
- Familienbogen, Wohnsitz- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung
- Familienbogen, Wohnsitz- und Ledigkeitsbescheinigung
- Familienbogen, Wohnsitz-, Bescheinigung freien Standes,der Staatsbürgerschaft
- Historische Bescheinigungen (bezogen auf ein bestimmtes Datum/Zeitraum der Vergangenheit)
- historische Wohnsitzbescheinigung
- historischer Familienbogen
ACHTUNG! Seit dem 1. Januar 2012 (Gesetz Nr. 183 vom 12.11.2011, Art. 15 Abs. 1) dürfen öffentliche Verwaltungen lediglich dann Bescheinigungen ausstellen, wenn diese zwischen Privaten verwendet werden. Gegenüber öffentlichen Verwaltungen sowie den Betreibern von öffentlichen Dienstleistungen hingegen, dürfen nur Ersatzerklärungen einer Bescheinigung bzw. Ersatzerklärungen eines Notorietätsakts verwendet werden (Artikel 40, 46 und 47 des D.P.R. von 28.12.2000, Nr. 445).
Viele Ersatzerklärungen für eine Bescheinigung können mittels SPID oder aktivierter Bürgerkarte im Südtiroler Bürgernetz CIVIS.bz.it bereits ausgefüllt abgerufen und ausgedruckt werden: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1019625