Öffentliche Veranstaltungen

  • Dienst aktiv

Öffentliche Veranstaltungen sind Unterhaltungs- und Darbietung, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen organisiert werden.

Für wen

Organisatoren von öffentlichen Veranstaltungen, Kultur- und Freizeitaktivitäten; Vereine

Brixen

Wer kann das Ansuchen stellen

Privatpersonen, Firmen, Vereinen die ein Event organisieren möchten

Beschreibung

Öffentliche Veranstaltungen sind Unterhaltungs- und Darbietung, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen organisiert werden. Für deren Durchführung ist ein Antrag auf Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen erforderlich.

Seit 2016 kann für Veranstaltungen mit maximal 500 Teilnehmern, die in geeigneten und kollaudierten Räumlichkeiten stattfinden und bis spätestens 03:00 Uhr enden, eine SCIA (Zertifizierte Mitteilung über Tätigkeitsbeginn) eingereicht werden – mindestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung an das Amt für Wirtschaftsangelegenheiten, Grosse Lauben 5, I. Stock, email: info@bressanone.it, oppure tramite pec: servizigenerali.bressanone@legalmail.it, einzureichen :

Für Zeitlich begrenzte Musikveranstaltungen (DJ, Live-Musik, Karaoke) in Gastbetrieben oder Geschäften genügt eine Mitteilung zur musikalischen Unterhaltung.

Genehmigungen für Großveranstaltungen, die mehrere Gemeinden betreffen, werden vom Amt für Aufsicht der Autonomen Provinz Bozen (Silvius-Magnago-Platz 1, Tel. 0471 411120, Fax 0471 411109, E-Mail aufsichtsamt@provinz.bz.it), erteilt.

Inhalt des Antrags

  • Persönliche Daten des Antragstellers und der vertretenen Organisation/Einrichtung
  • Art der Veranstaltung (z. B. Tanz, Konzert, Theater, Dorffest)
  • Veranstaltungsort
  • Nutzung öffentlichen Grundes (bei Veranstaltungen im Freien– Lageplan beilegen)
  • Angabe, wer für Räumung und Reinigung des Veranstaltungsortes verantwortlich ist

 Beizulegende Unterlagen

  • Veranstaltungsprogramm: kurze Beschreibung mit detaillierten Angaben
  • Erklärung des gesetzlichen Vertreters zur Einhaltung der Vorschriften (bei genehmigten Flächen)

Bei nicht genehmigten Flächen:

  • Sicherheitsplan mit Lageplan
  • Technische Unterlagen inkl. Risikobewertung durch eine befugte Fachkraft

Für Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen

  • Pflichtregistrierung auf dem Portal G.A.M.E.S. des Südtiroler Sanitätsbetriebes
  • Genehmigungsnachweis vom G.A.M.E.S.-Portal welcher beim Wirtschaftsamt für die Ausstellung der Genehmigung eingereicht werden muss

 Zudem sind folgende Pflichtmitteilungen nötig:

  • An den Polizeipräsidenten (Questore): mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung - PEC: dipps117.5100@pecps.poliziadistato.it - Tel.: 0472 271611
  • Stadtpolizei Brixen: polizialocale@bressanone.it – Tel.: 0472 836131
  • Feuerwehr Brixen: info@vvf-bressanone.org, zentrale.feuerwehr@brixen.it – Tel.: 0472 831444

So geht’s

Falls die Veranstaltung in einem abgenommenen Bereich im Inneren stattfindet:

  • Zertifizierte Meldung von Veranstaltung im Betriebsinneren – bis zu 500 Gäste

Falls es sich um eine Unterhaltungsveranstaltung in einem öffentlichen Betrieb handelt:

  • Mitteilung zur Unterhaltung in einem öffentlichen Betrieb (mindestens 8 Tage vor Abhaltung der Unterhaltung einzureichen)

Was Sie benötigen

  • Ansuchen um die Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung
  • Zertifizierte Meldung von Veranstaltung im Betriebsinnere – bis zu 500 Gäste
  • Mitteilung zur Unterhaltung in einem öffentlichen Betrieb (mindestens 8 Tage vor Abhaltung der Unterhaltung einzureichen)
  • Nachweis über die Verfügbarkeit des Veranstaltungsortes (Privatgrund)
  • Ansuchen um Besetzung von Räumen und Flächen, welche dem Domänengut oder dem unveräußerlichen Vermögen angehören (Art. 1, Abs. 816 bis 836 des Gesetzes 160/2019)
  • Vorlage Eigenerklärung öffentliche Veranstaltungen für geeignete Fläche
  • Gesuch Dienstleistungen der Umweltdienste (Stadtwerke)

zertifizierte meldung einer veranstaltung bis zu 500 gaesten

zertifizierte meldung einer veranstaltung bis zu 500 gaesten

Nachweis über die Verfügbarkeit des Veranstaltungsortes (Privatgrund)

Nachweis über die Verfügbarkeit des Veranstaltungsortes (Privatgrund)

EIGENERKLÄRUNG UND EINSICHTNAHME IN DEN SICHERHEITSPLAN

EIGENERKLÄRUNG UND EINSICHTNAHME IN DEN SICHERHEITSPLAN

Ansuchen um die Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung

Ansuchen um die Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung

Was Sie erhalten

Genehmigung für die öffentliche Veranstaltung und ggf. Eine Konzession für die Besetzung der öffentlichen Fläche

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Marca da bollo
16,00 Euro

Diritti di segreteria
5,16 Euro

entweder mittels Banküberweisung (Iban der Gemeinde Brixen: IT 07 Z 0830758221000300097004 ) mit der Begründung: “Für Lizenzamt – Bezahlung Stempelmarke und Sekretariatsgebühren – Veranstaltung am ................” bezahlen oder im Büro vorbeizubringen.

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