Für wen
Organisatoren von öffentlichen Veranstaltungen, Kultur- und Freizeitaktivitäten; Vereine
Wer kann das Ansuchen stellen
Privatpersonen, Firmen, Vereinen die ein Event organisieren möchten
Öffentliche Veranstaltungen sind Unterhaltungs- und Darbietung, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen organisiert werden.
Organisatoren von öffentlichen Veranstaltungen, Kultur- und Freizeitaktivitäten; Vereine
Privatpersonen, Firmen, Vereinen die ein Event organisieren möchten
Öffentliche Veranstaltungen sind Unterhaltungs- und Darbietung, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen organisiert werden. Für deren Durchführung ist ein Antrag auf Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen erforderlich.
Seit 2016 kann für Veranstaltungen mit maximal 500 Teilnehmern, die in geeigneten und kollaudierten Räumlichkeiten stattfinden und bis spätestens 03:00 Uhr enden, eine SCIA (Zertifizierte Mitteilung über Tätigkeitsbeginn) eingereicht werden – mindestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung an das Amt für Wirtschaftsangelegenheiten, Grosse Lauben 5, I. Stock, email: info@bressanone.it, oppure tramite pec: servizigenerali.bressanone@legalmail.it, einzureichen :
Für Zeitlich begrenzte Musikveranstaltungen (DJ, Live-Musik, Karaoke) in Gastbetrieben oder Geschäften genügt eine Mitteilung zur musikalischen Unterhaltung.
Genehmigungen für Großveranstaltungen, die mehrere Gemeinden betreffen, werden vom Amt für Aufsicht der Autonomen Provinz Bozen (Silvius-Magnago-Platz 1, Tel. 0471 411120, Fax 0471 411109, E-Mail aufsichtsamt@provinz.bz.it), erteilt.
Inhalt des Antrags
Beizulegende Unterlagen
Bei nicht genehmigten Flächen:
Für Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen
Zudem sind folgende Pflichtmitteilungen nötig:
Falls die Veranstaltung in einem abgenommenen Bereich im Inneren stattfindet:
Falls es sich um eine Unterhaltungsveranstaltung in einem öffentlichen Betrieb handelt: