P - Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines EU-Parkausweises für Personen mit Behinderungen

  • Dienst aktiv

Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderung

Für wen

Personen mit Behinderung, die eine fehlende oder stark eingeschränkte Gehfähigkeit nachweisen können, haben die Möglichkeit, in ihrer Wohnsitzgemeinde die Ausstellung eines Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen zu beantragen.

Brixen

Beschreibung

Der Parkausweis ist personengebunden und nur gültig, wenn er in einem Fahrzeug verwendet wird, das dem Transport der berechtigten Person dient.

Er muss im Fahrzeuginneren gut sichtbar auf dem Armaturenbrett angebracht werden.

Inhaber*innen des Parkausweises sind berechtigt:

  • auf entsprechend gekennzeichneten, gelb markierten Behindertenparkplätzen zu parken,
  • Parkflächen mit zeitlicher Beschränkung ohne Einhaltung der Höchstparkdauer zu nutzen,
  • gebührenpflichtige Parkplätze mit Parkscheinautomaten gebührenfrei zu nutzen,
  • bei Bedarf verkehrsbeschränkte Bereiche (z. B. verkehrsberuhigte Zonen) zu befahren, um einen bestimmten Zielort zu erreichen (z. B. Apotheke, Wohnung, Büro).

In diesen Fällen ist das Parken nur für die unbedingt notwendige Dauer zum Erledigen der jeweiligen Erledigungen zulässig.

So geht’s

Der Antrag kann vom Begünstigten selbst oder vom Vormund der Person gestellt werden. Es ist erforderlich, die Kennzeichen der Fahrzeuge anzugeben, für die die Genehmigung genutzt wird, und die notwendige medizinische Dokumentation beizulegen:

  • Für die erstmalige Ausstellung ist ein ärztliches Gutachten des Amtsarztes der Sanitätseinheit über die eingeschränkte Mobilität erforderlich.
  • Für die Verlängerung genügt ein Attest des behandelnden Arztes, das Fortbestehen der eingeschränkten Mobilität bestätigt.

Im Falle einer Verlängerung muss außerdem die Nummer des aktuell verwendeten Ausweises angegeben werden. Der Nutzer erhält Benachrichtigungen per E-Mail über den Bearbeitungsstand des Antrags. Bei Annahme des Antrags wird der Behindertenparkausweis ausgestellt, der nach vorheriger Online-Terminvereinbarung bei der Ortspolizei abgeholt werden kann.

Der Behindertenparkausweis kann befristet oder unbefristet sein:

  • Der befristete Ausweis gilt für die Dauer, die im ärztlichen Gutachten angegeben ist.
  • Der unbefristete Ausweis gilt 5 Jahre und ist verlängerbar.

 

Für weitere Informationen kann das Informationsblatt des ACI zum Behindertenparkausweis eingesehen werden.

Was Sie benötigen

Für die Antragstellung werden benötigt:

  • Fahrzeugschein der mit der Genehmigung verbundenen Fahrzeuge
  • Aktuelles Passfoto
  • Bescheinigung des gerichtsmedizinischen Dienstes des zuständigen örtlichen Sanitätsbetriebes zur Ausstellung eines Behindertenparkausweises,

oder

  • Bescheinigung der ärztlichen Kommission des Südtiroler Sanitätsbetriebes

 

  • Bei Verlängerung: Attest des behandelnden Arztes
  • Bei Diebstahl oder Verlust des Ausweises: Kopie der Diebstahls- oder Verlustanzeige

 

Bei persönlicher Abgabe:

  • Schriftlicher Antrag an den/die Bürgermeister*in auf stempelfreiem Papier,
  • Fotokopie eines gültigen Ausweisdokuments,

ANSUCHEN UM ERHALT EINES PARKAUSWEISES FÜR BEHINDERTE

FORMULAR FÜR DAS ANSUCHEN UM ERHALT EINES PARKAUSWEISES FÜR BEHINDERTE

Was Sie erhalten

Parkerlaubnis

Fristen und Fälligkeiten

7 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Stempelmarke
32,00 Euro

Bei Bescheinigung von einer vorübergehenden Invalidität von weniger als fünf Jahren

Sekretariatsgebühren
0,52 Euro

Gebühr für die Genehmigung
1,50 Euro

Zugang zum Dienst

Ortspolizei

Die Ortspolizei Brixen kümmert sich vor allem um Verkehrskontrollen, die Erteilung verschiedener Genehmigungen sowie um Dienstleistungen der Polizei für Mobilität und Sicherheit.

Carduccistraße, 5 b - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Mo.
08:00 - 12:30, 14:00 - 17:00
Di.
08:00 - 14:00
Mi.
08:00 - 14:00
Do.
08:00 - 12:30, 14:00 - 17:00
Fr.
08:00 - 14:00
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

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