Der Antrag kann vom Begünstigten selbst oder vom Vormund der Person gestellt werden. Es ist erforderlich, die Kennzeichen der Fahrzeuge anzugeben, für die die Genehmigung genutzt wird, und die notwendige medizinische Dokumentation beizulegen:
- Für die erstmalige Ausstellung ist ein ärztliches Gutachten des Amtsarztes der Sanitätseinheit über die eingeschränkte Mobilität erforderlich.
- Für die Verlängerung genügt ein Attest des behandelnden Arztes, das Fortbestehen der eingeschränkten Mobilität bestätigt.
Im Falle einer Verlängerung muss außerdem die Nummer des aktuell verwendeten Ausweises angegeben werden. Der Nutzer erhält Benachrichtigungen per E-Mail über den Bearbeitungsstand des Antrags. Bei Annahme des Antrags wird der Behindertenparkausweis ausgestellt, der nach vorheriger Online-Terminvereinbarung bei der Ortspolizei abgeholt werden kann.
Der Behindertenparkausweis kann befristet oder unbefristet sein:
- Der befristete Ausweis gilt für die Dauer, die im ärztlichen Gutachten angegeben ist.
- Der unbefristete Ausweis gilt 5 Jahre und ist verlängerbar.
Für weitere Informationen kann das Informationsblatt des ACI zum Behindertenparkausweis eingesehen werden.