Für wen
Der Dienst richtet sich an diejenigen, die Parkgenehmigungen in Kurzparkzonen oder reservierten Flächen beantragen möchten.
Bewohner*innen bestimmter Stadtzonen können Parkgenehmigungen für Kurzzeitparkbereiche beantragen
Der Dienst richtet sich an diejenigen, die Parkgenehmigungen in Kurzparkzonen oder reservierten Flächen beantragen möchten.
Parkgenehmigungen für Anwohner*innen (Kurzparkzone)
Es werden ausschließlich Stellplätze in Kurzparkzonen berücksichtigt, deren Höchstparkdauer mindestens 90 Minuten beträgt. Der Besitz dieser Parkgenehmigung befreit von der Pflicht zur Verwendung einer Parkscheibe, garantiert jedoch nicht die Verfügbarkeit freier Parkplätze. Die Genehmigung ist 12 Monate gültig. Pro Person kann nur eine Genehmigung ausgestellt werden, sofern der/die Antragsteller*in in einer der unten angeführten Zonen wohnt oder sich dort aufhält.
Die Kurzparkzonen gliedern sich in folgende Bereiche:
Zone “1”
Jakob-Fallmerayer-Straße, Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße, Bernhard-Cles-Straße, Graf-Leopold-von-Spaur-Straße, Kassianstraße
Zone “2”
Trattengasse, Weißlahnstraße
Zone “3”
Widmannbrückengasse, Don-Giuseppe-Franco-Park, Guglielmo-Marconi-Straße, Giuseppe-Verdi-Straße, Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße
Zone “4”
Ignaz-Mader-Straße, Parkplatz „Freimann“, Am Hohen Feld, Am Schalderer Bachl
Zone „5“
Obere Schutzengelgasse, Rienzdamm, Battististraße
Weitere einzelne Straßen:
Köstlaner Straße, Schwesternau (Parkplatz der ital. Mehrzweckschule), Campillstraße, Ingenieur-Karl-von-Etzel-Straße, Giosuè-Carducci-Straße, Millander Au, Vintlerweg, Am Thalhofergraben, Fischzuchtweg (Altersheim), Neustifter Weg, Weinbergstraße, Pfeffersberger Straße;
Parkgenehmigungen für Anwohner*innen (reservierte Flächen)
Für Ansässige bestimmter Straßen der Stadt, die keine Parkmöglichkeiten in der Nähe ihres Wohnsitzes haben, besteht die Möglichkeit, eine Parkgenehmigung für reservierte Parkflächen zu erhalten. Diese Genehmigung ist 12 Monate gültig, garantiert jedoch nicht die Verfügbarkeit freier Parkplätze.
Das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein. Wird dem Antragsteller ein Fahrzeug für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 30 Tagen unentgeltlich überlassen, ist gemäß Art. 94 der Straßenverkehrsordnung die entsprechende Eintragung über die vorübergehende Überlassung in der Zulassungsbescheinigung vorzunehmen.
Die reservierten Flächen sind in folgende Zonen unterteilt:
„Gelbe“ Zone
Altenmarktgasse vor dem Restaurant „Grissino“, Parkplatz in der Peter-Mayr-Str.
(ermächtigt sind Ansässige folgender Straßen: Brennerstr., Peter-Mayr-Str., C.-Battisti-Straße, Weißlahnstr., Stadelg. Altenmarktg., Färberg., Tratteng., Großer Graben, Maria-Hueber-Platz, Schlachthausgasse, Große Lauben)
„Rosarote“ Zone
Griesgasse, Hartwiggasse
(ermächtigt sind Ansässige folgender Straßen: Runggadgasse, Griesgasse, Hartwiggasse, Mühlgasse, Seminargasse, Hofgasse, Bäckergasse, Domgasse, Pfarrplatz, Adlerbrückengasse, Albuingasse, Weißenturmgasse)
„Grüne“Zone
Carduccistraße, Burgfriedengasse
(ermächtigt sind Ansässige der Straßen Niccolò-Castiglioni-Straße, Giosuè-Carducci-Straße und Burgfriedengasse)
„Blaue“ Zone
Ignaz-Mitterer-Straße und Vinzenz-Goller-Straße
(ermächtigt sind Ansässige der Ignaz-Mitterer-Straße und der Vinzenz-Goller-Straße)
„Orange“ Zone
Elvaser Straße, Battististraße
(ermächtigt sind Ansässige der Elvaser Straße (erster Teil), Battististraße)
Zone „Kneipp“
Pfarrer-Kneipp-Platz
(ermächtigt sind Ansässige des Pfarrer-Kneipp-Platzes, der Unterdrittelgasse, der Unteren Schutzengelgasse)
Der Antrag für eine Parkgenehmigung kann über das Online-Portal „PASS“ (Link) eingereicht werden. Die gegebenenfalls anfallenden Kosten für die Stempelmarke(n) werden direkt während des Antragsverfahrens entrichtet. Innerhalb von 7 Tagen stellt die Ortspolizei die Genehmigung aus. Sobald diese erteilt ist, muss der/die Antragsteller*in die Zahlung des Tarifs über PagoPA vornehmen.
Nach Gutschrift der Zahlung, wird die Genehmigung von der Ortspolizei aktiviert und ist ab diesem Zeitpunkt gültig.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Antrag persönlich im Büro oder per zertifizierter E-Mail (PEC) an polizialocale.bressanone@legalmail.it einzureichen.
Parkgenehmigungen für Anwohner*innen (Kurzparkzone)
Voraussetzungen für Ansässige, die im Umkreis von 300 m zur Wohnung über keinen privaten Stellplatz verfügen:
Voraussetzungen für Personen mit Aufenthaltsort oder privatem Stellplatz im Umkreis von 300 m:
Bei einer Verlängerung:
Parkgenehmigungen für Anwohner*innen (reservierte Flächen)
Voraussetzung:
Bei einer Verlängerung:
Fahrzeugschein
Die Nutzung des Online-Portals „PASS“ setzt eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und persönlichen Daten voraus.