P - Parkgenehmigungen für Anwohner*innen

  • Dienst aktiv

Bewohner*innen bestimmter Stadtzonen können Parkgenehmigungen für Kurzzeitparkbereiche beantragen

Für wen

Der Dienst richtet sich an diejenigen, die Parkgenehmigungen in Kurzparkzonen oder reservierten Flächen beantragen möchten.

Brixen

Beschreibung

Parkgenehmigungen für Anwohner*innen (Kurzparkzone)

Es werden ausschließlich Stellplätze in Kurzparkzonen berücksichtigt, deren Höchstparkdauer mindestens 90 Minuten beträgt. Der Besitz dieser Parkgenehmigung befreit von der Pflicht zur Verwendung einer Parkscheibe, garantiert jedoch nicht die Verfügbarkeit freier Parkplätze. Die Genehmigung ist 12 Monate gültig. Pro Person kann nur eine Genehmigung ausgestellt werden, sofern der/die Antragsteller*in in einer der unten angeführten Zonen wohnt oder sich dort aufhält.

 

Die Kurzparkzonen gliedern sich in folgende Bereiche:

Zone “1”

Jakob-Fallmerayer-Straße, Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße, Bernhard-Cles-Straße, Graf-Leopold-von-Spaur-Straße, Kassianstraße

Zone “2”

Trattengasse, Weißlahnstraße

Zone “3”

Widmannbrückengasse, Don-Giuseppe-Franco-Park, Guglielmo-Marconi-Straße, Giuseppe-Verdi-Straße, Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße

Zone “4”

Ignaz-Mader-Straße, Parkplatz „Freimann“, Am Hohen Feld, Am Schalderer Bachl

Zone „5“

Obere Schutzengelgasse, Rienzdamm, Battististraße

Weitere einzelne Straßen:

Köstlaner Straße, Schwesternau (Parkplatz der ital. Mehrzweckschule), Campillstraße, Ingenieur-Karl-von-Etzel-Straße, Giosuè-Carducci-Straße, Millander Au, Vintlerweg, Am Thalhofergraben, Fischzuchtweg (Altersheim), Neustifter Weg, Weinbergstraße, Pfeffersberger Straße;

Parkgenehmigungen für Anwohner*innen (reservierte Flächen)

Für Ansässige bestimmter Straßen der Stadt, die keine Parkmöglichkeiten in der Nähe ihres Wohnsitzes haben, besteht die Möglichkeit, eine Parkgenehmigung für reservierte Parkflächen zu erhalten. Diese Genehmigung ist 12 Monate gültig, garantiert jedoch nicht die Verfügbarkeit freier Parkplätze.

Das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein. Wird dem Antragsteller ein Fahrzeug für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 30 Tagen unentgeltlich überlassen, ist gemäß Art. 94 der Straßenverkehrsordnung die entsprechende Eintragung über die vorübergehende Überlassung in der Zulassungsbescheinigung vorzunehmen.

 

Die reservierten Flächen sind in folgende Zonen unterteilt:

„Gelbe“ Zone

Altenmarktgasse vor dem Restaurant „Grissino“, Parkplatz in der Peter-Mayr-Str.

(ermächtigt sind Ansässige folgender Straßen: Brennerstr., Peter-Mayr-Str., C.-Battisti-Straße, Weißlahnstr., Stadelg. Altenmarktg., Färberg., Tratteng., Großer Graben, Maria-Hueber-Platz, Schlachthausgasse, Große Lauben)

„Rosarote“ Zone

Griesgasse, Hartwiggasse

(ermächtigt sind Ansässige folgender Straßen: Runggadgasse, Griesgasse, Hartwiggasse, Mühlgasse, Seminargasse, Hofgasse, Bäckergasse, Domgasse, Pfarrplatz, Adlerbrückengasse, Albuingasse, Weißenturmgasse)

„Grüne“Zone

Carduccistraße, Burgfriedengasse

(ermächtigt sind Ansässige der Straßen Niccolò-Castiglioni-Straße, Giosuè-Carducci-Straße und Burgfriedengasse)

„Blaue“ Zone

Ignaz-Mitterer-Straße und Vinzenz-Goller-Straße

(ermächtigt sind Ansässige der Ignaz-Mitterer-Straße und der Vinzenz-Goller-Straße)

„Orange“ Zone

Elvaser Straße, Battististraße

(ermächtigt sind Ansässige der Elvaser Straße (erster Teil), Battististraße)

Zone „Kneipp“

Pfarrer-Kneipp-Platz

(ermächtigt sind Ansässige des Pfarrer-Kneipp-Platzes, der Unterdrittelgasse, der Unteren Schutzengelgasse)

So geht’s

Der Antrag für eine Parkgenehmigung kann über das Online-Portal „PASS“ (Link) eingereicht werden. Die gegebenenfalls anfallenden Kosten für die Stempelmarke(n) werden direkt während des Antragsverfahrens entrichtet. Innerhalb von 7 Tagen stellt die Ortspolizei die Genehmigung aus. Sobald diese erteilt ist, muss der/die Antragsteller*in die Zahlung des Tarifs über PagoPA vornehmen.

Nach Gutschrift der Zahlung, wird die Genehmigung von der Ortspolizei aktiviert und ist ab diesem Zeitpunkt gültig.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Antrag persönlich im Büro oder per zertifizierter E-Mail (PEC) an polizialocale.bressanone@legalmail.it einzureichen.

Was Sie benötigen

Parkgenehmigungen für Anwohner*innen (Kurzparkzone)

Voraussetzungen für Ansässige, die im Umkreis von 300 m zur Wohnung über keinen privaten Stellplatz verfügen:

  • begründetes Ansuchen mit Ersatzerklärung
  • der Fahrzeugschein des betreffenden Fahrzeuges
  • Stempelmarke von 16,00 € für das Ansuchen mit Ersatzerklärung

Voraussetzungen für Personen mit Aufenthaltsort oder privatem Stellplatz im Umkreis von 300 m:

  • Begründetes Ansuchen (ohne Ersatzerklärung)
  • Fahrzeugschein

Bei einer Verlängerung:

  • Fahrzeugschein

Parkgenehmigungen für Anwohner*innen (reservierte Flächen)

Voraussetzung:

  • begründetes Ansuchen
  • der Fahrzeugschein des betreffenden Fahrzeuges

Bei einer Verlängerung:

Fahrzeugschein

ANSUCHEN UM EIN KENNZEICHEN FÜR UNBEGRENZTES PARKEN - D

Ansuchen um Genehmigung für die parkscheibenpflichtigen Zonen

ANSUCHEN UM EIN KENNZEICHEN FÜR UNBEGRENZTES PARKEN - E

Ansuchen um Genehmigung für die für Anwohner reservierten Zonen

Was Sie erhalten

Parkgenehmigung, Kurzparkzonen, reservierte Flächen, reservierte Zonen, parkscheibenpflichtige Zone

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Parkgenehmigungen für Anwohner*innen - Kurzparkzone (Parkgenehmigung „D“)
180,52 Euro

Mit Wohnsitz (mit Sekretariatsgebühren)

Parkgenehmigungen für Anwohner*innen - Kurzparkzone (Parkgenehmigung „D“)
300,52 Euro

Mit Domizil oder Garage (mit Sekretariatsgebühren)

Parkgenehmigungen für Anwohner*innen - reservierte Flächen (Parkgenehmigung „E“)
180,52 Euro

(mit Sekretariatsgebühren)

Zugang zum Dienst

Die Nutzung des Online-Portals „PASS“ setzt eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und persönlichen Daten voraus.

Ortspolizei

Die Ortspolizei Brixen kümmert sich vor allem um Verkehrskontrollen, die Erteilung verschiedener Genehmigungen sowie um Dienstleistungen der Polizei für Mobilität und Sicherheit.

Carduccistraße, 5 b - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Mo.
08:00 - 12:30, 14:00 - 17:00
Di.
08:00 - 14:00
Mi.
08:00 - 14:00
Do.
08:00 - 12:30, 14:00 - 17:00
Fr.
08:00 - 14:00
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

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