Alle in der Gemeinde Brixen wohnhaften Personen, die volljährig und zurechnungsfähig sind.
Brixen
Beschreibung
Die Patientenverfügung bietet Ihnen die Möglichkeit, im Voraus Ihren Willen in Bezug auf ärztliche Behandlungen zu äußern. Sie können dadurch
Untersuchungen
Therapien
einzelnen sanitären Behandlungen
zustimmen oder sie ablehnen und eine Vertrauensperson angeben.
So geht’s
Die Patientenverfügung kann ausschließlich persönlich am Standesamt abgegeben werden; es darf kein Dritter damit beauftragt werden. Keine Vormerkung notwendig.
Was Sie benötigen
Bereits verfasste und von der verfügenden Person sowie ihrer eventuellen Vertrauensperson unterzeichnete Patientenverfügung
Identitätskarte oder gleichwertiger Personalausweis der verfügenden Person und ihrer eventuellen Vertrauensperson sowie Steuernummer von beiden
E-Mail-Adresse für die eventuelle Zusendung an die Datenbank des Gesundheitsministeriums
Was Sie erhalten
Hinterlegung der Patientenverfügung bei der Gemeinde und Übermittlung an die nationale Datenbank
Samstags an den Bürgerschalter wenden. Falls der Bürgerschalter geschlossen ist, findet der Parteienverkehr samstags von 8.30 bis 11.00 Uhr im Standesamt statt.