Patientenverfügung (DAT)

  • Dienst aktiv

Wie Sie eine Patientenverfügung verfassen und wo Sie diese abgeben

Für wen

Alle in der Gemeinde Brixen wohnhaften Personen, die volljährig und zurechnungsfähig sind. 

Brixen

Beschreibung

Die Patientenverfügung bietet Ihnen die Möglichkeit, im Voraus Ihren Willen in Bezug auf ärztliche Behandlungen zu äußern. Sie können dadurch 

  • Untersuchungen 
  • Therapien
  • einzelnen sanitären Behandlungen 

zustimmen oder sie ablehnen und eine Vertrauensperson angeben. 

So geht’s

Die Patientenverfügung kann ausschließlich persönlich am Standesamt abgegeben werden; es darf kein Dritter damit beauftragt werden. Keine Vormerkung notwendig. 

Was Sie benötigen

  • Bereits verfasste und von der verfügenden Person sowie ihrer eventuellen Vertrauensperson unterzeichnete Patientenverfügung 
  • Identitätskarte oder gleichwertiger Personalausweis der verfügenden Person und ihrer eventuellen Vertrauensperson sowie Steuernummer von beiden 
  • E-Mail-Adresse für die eventuelle Zusendung an die Datenbank des Gesundheitsministeriums 

Was Sie erhalten

Hinterlegung der Patientenverfügung bei der Gemeinde und Übermittlung an die nationale Datenbank

Fristen und Fälligkeiten

Unverzügliche Registrierung

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Dienst

Standesamt

Das Standesamt beurkundet Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Sterbefälle und Staatsbürgerschaften in der Gemeinde Brixen.

Maria-Hueber-Platz 3 - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Samstags an den Bürgerschalter wenden. Falls der Bürgerschalter geschlossen ist, findet der Parteienverkehr samstags von 8.30 bis 11.00 Uhr im Standesamt statt.

Mo.
08:30 - 12:15
Di.
08:30 - 12:15
Mi.
08:30 - 12:15
Do.
08:30 - 12:15
Fr.
08:30 - 12:15
Sa.
08:30 - 11:00
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

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