Pilzesammel

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Informationen zum Pilzesammeln und zur Sammelgebühr

Voraussetzung für das Pilzesammeln außerhalb der Wohnsitzgemeinde ist der Nachweis über die entrichtete Sammelgebühr zugunsten der betreffenden Gemeinde.

Für wen

Die Regelung betrifft alle Personen über 14 Jahre, die Pilze sammeln möchten und nicht in der Gemeinde Brixen ansässig sind. Für das Pilzesammeln in der eigenen Wohnsitzgemeinde oder auf dem eigenen Grundstück ist lediglich das Mitführen eines gültigen Ausweises erforderlich.

Brixen

Wer kann das Ansuchen stellen

Alle Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, Pilze sammeln möchten und nicht in der Gemeinde Brixen ansässig sind.

Beschreibung

1. Voraussetzungen für das Pilzesammeln

a) Außerhalb der Wohnsitzgemeinde:

Nachweis über die Entrichtung der Sammelgebühr zugunsten der Gemeinde, in der die Pilze gesammelt werden, in Höhe von 10,00 Euro pro Tag sowie ein gültiger Ausweis.

b) Innerhalb der eigenen Wohnsitzgemeinde sowie auf den Grundstücken, über die man verfügt:

Gültiger Ausweis.

2. Wo dürfen Pilze gesammelt werden?

Das Pilzesammeln ist nur in jener Gemeinde erlaubt, für die die Sammelgebühr entrichtet wurde, oder in der eigenen Wohnsitzgemeinde. Die Sammlung ist jedoch in Landschaftsschutzgebieten* sowie in Bereichen verboten, die durch entsprechende Hinweisschilder der Grundeigentümer gekennzeichnet sind.

3. Wann dürfen Pilze gesammelt werden?

Nur an geraden Kalendertagen von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Eigentümer, Pächter und Nutzungsberechtigte dürfen auf den Grundstücken, über die sie verfügen, täglich und ohne zeitliche Einschränkungen Pilze sammeln.

4. Welche Mengen dürfen gesammelt werden?

a) Außerhalb der Wohnsitzgemeinde:

1 kg pro Person und Tag (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) an geraden Kalendertagen.

b) Innerhalb der Wohnsitzgemeinde:

2 kg pro Person und Tag an geraden Kalendertagen.

c) Eigentümer, Pächter und Nutzungsberechtigte auf den Grundstücken, über die sie verfügen:

3 kg pro Person und Tag.

5. Wie sind die Pilze zu behandeln?

Die Pilze

a) dürfen am Standort nicht beschädigt werden;

b) müssen in festen, offenen und gut belüfteten Behältern transportiert werden.

6. Weitere Verwaltungsstrafen

  • Bei teilweiser Entrichtung der Sammelgebühr: 20,00 Euro
  • Bei Nichtvorlage eines gültigen Ausweises: 20,00 Euro
  • Bei Verweigerung der Beschlagnahme der Pilze: Verdoppelung der Geldbuße
  • Bei Verweigerung einer Kontrolle: 161,00 Euro

So geht’s

Für das Pilzesammeln ist eine Sammelgebühr von 10,00 Euro pro Person und Tag zu entrichten.

Die Zahlung kann erfolgen:

  • online über das PagoPA-Portal von Südtiroler Einzugsdienste: Online-Zahlungen (epays.it);
  • oder mittels Posterlagschein auf die Gemeinde Brixen, auf das Postkontokorrent Nr. 14673396. Als Verwendungszweck ist „Pilzesammeln“ anzugeben sowie der Tag bzw. die Tage, für die die Sammelberechtigung beantragt wird.

Was Sie benötigen

Während des Pilzesammelns ist ein gültiger Ausweis mitzuführen. Personen, die nicht in der Gemeinde ansässig sind, in der die Pilze gesammelt werden, müssen zudem den Nachweis über die entrichtete Sammelgebühr vorweisen können.

Was Sie erhalten

Zahlungsbestätigung für das Pilzesammeln

Fristen und Fälligkeiten

1 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

1 Tage

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Kosten

Pagamento on line
10 Euro

Das Sammelrecht kostet 10,00 Euro pro Person und Tag

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