SUAP-Meldungen

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Abgabe der digitalen Bauunterlagen - LG 9/2018

Für wen

Eigentümer von Liegenschaften, rechtliche Vertreter oder weitere Berechtigte

Brixen

So geht’s

Folgende Anträge bzw. Meldungen müssen über das SUAP-Portal erfolgen:

  • Beeidigte Baubeginnmeldung (BBM): Eingriffsgenehmigung für Ausführung von außerordentlichen Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen, sofern sie nicht strukturelle Teile des Gebäudes betreffen.
  • Zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZEMET): Eingriffsgenehmigung für Ausführung von außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen oder Sanierungsmaßnahmen, sofern sie strukturelle Teile des Gebäudes betreffen
  • Ansuchen um Baugenehmigung: Eingriffsgenehmigung für die Ausführung von Neubaumaßnahmen oder Maßnahmen zur baulichen Umgestaltung
  • Ansuchen um landschaftsrechtliche Genehmigung: Genehmigung für die Eingriffe an Gütern, in Gebieten und auf Flächen laut Art. 11, 12 und 13 des L.G. 9/2018
  • Zertifizierte Meldung der Bezugsfertigkeit: Erforderliche Meldung für die Nutzung von Bauwerken, die Gegenstand von Baumaßnahmen sind.

 

Projekte, für die einen Baugenehmigung und/oder eine landschaftsrechtliche Ermächtigung  ausgestellt werden, werden von der Gemeindekommission für Raum und Landschaft begutachten (Sitzungstermine und Fristen für die jeweilige Einreichung der Unterlagen und Kommissionsmitglieder siehe Anhang).

Die Abgabe der Bauunterlagen hat in der hier beschriebenen Art und Weise zu erfolgen:
Die Benennung der Dateien muss laut dem entsprechenden Anhang erfolgen.

Was Sie benötigen

Unterlagen, die laut Anlage 1 der Bauordnung für das jeweilige Bauvorhaben einzureichen sind bzw. im SUAP-Portal angeführt werden.

MITTEILUNG DES EFFEKTIVEN BEGINNS DER ARBEITEN

MITTEILUNG DES EFFEKTIVEN BEGINNS DER ARBEITEN

UMSCHREIBUNG DER BAUGENEHMIGUNG/ZeMeT

UMSCHREIBUNG DER BAUGENEHMIGUNG/ZeMeT

Benennung Dateien

Benennung Dateien

FAQs

FAQs

Tabelle Sekretariatsgebühren

Tabelle Sekretariatsgebühren

FRISTVERLÄNGERUNG FÜR BAUBEGINN / ARBEITSENDE

FRISTVERLÄNGERUNG FÜR BAUBEGINN / ARBEITSENDE

Bauordnung

Die Bauordnung regelt die allgemeinen Vorschriften für die Bautätigkeit.

Gemeindeverordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Diese Verordnung enthält Bestimmungen zur Eingriffsgebühr.

Kalender Baukommission 2026

Kalender Baukommission 2026

Was Sie erhalten

Baugenehmigung, landschaftsrechtliche Ermächtigung, positiver Abschluss der Meldung

Fristen und Fälligkeiten

Die maximale Wartezeit hängt von der Art des Baurechtstitels ab.

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

BBM/ZEMET
10,00 Euro

Sekretariatsgebühren

Baugenehmigung
100,00-250,00 Euro

Sekretariatsgebühren

Stempelmarke
16,00 Euro

Ansuchen

Stempelmarke
16,00 Euro

Genehmigung

Bezugsfertigkeit
40,00 Euro

Sekretariatsgebühren

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