Für wen
Eigentümer von Liegenschaften, rechtliche Vertreter oder weitere Berechtigte
Abgabe der digitalen Bauunterlagen - LG 9/2018
Eigentümer von Liegenschaften, rechtliche Vertreter oder weitere Berechtigte
Folgende Anträge bzw. Meldungen müssen über das SUAP-Portal erfolgen:
Projekte, für die einen Baugenehmigung und/oder eine landschaftsrechtliche Ermächtigung ausgestellt werden, werden von der Gemeindekommission für Raum und Landschaft begutachten (Sitzungstermine und Fristen für die jeweilige Einreichung der Unterlagen und Kommissionsmitglieder siehe Anhang).
Die Abgabe der Bauunterlagen hat in der hier beschriebenen Art und Weise zu erfolgen:
Die Benennung der Dateien muss laut dem entsprechenden Anhang erfolgen.
Unterlagen, die laut Anlage 1 der Bauordnung für das jeweilige Bauvorhaben einzureichen sind bzw. im SUAP-Portal angeführt werden.