Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung

  • Dienst aktiv

Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung

Für wen

Jede Person, die von der zuständigen Gerichtsstelle um eine Kopie des Informationsschreibens gebeten wurde, um das Bestehen des Rechts auf sofortige Wirksamkeit der vor Gericht abgegebenen Erklärung zu überprüfen.

Brixen

Beschreibung

Die Gemeinde Brixen benachrichtigt die Anspruchsberechtigten – die nicht an der Sprachgruppenerhebung 2001 teilgenommen haben – über die Möglichkeit, die Erklärung zur Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer der drei Landessprachgruppen beim Landesgericht Bozen oder beim Friedensrichter in Brixen abzugeben.

So geht’s

Die Anspruchsberechtigten erhalten eine amtliche Mitteilung von der Gemeinde Brixen.

Um die Erklärung abzugeben, ist es erforderlich, sich mit folgenden Unterlagen einzufinden:

  • dem Originalschreiben, das von der Gemeinde erhalten wurde,
  • einem gültigen Ausweisdokument,
  • beim Friedensrichter in Brixen oder beim Landesgericht Bozen.

Im Falle des Verlustes des Schreibens kann ein Duplikat beim Meldeamt der Gemeinde Brixen beantragt werden.

Was Sie benötigen

Gültiges Ausweisdokument

Was Sie erhalten

Bescheinigung der Sprachgruppenzugehörigkeit.

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia distributed by OpenCity Labs · Zugriff auf Site-Editoren