Für wen
Für alle Bürger, die in Brixen ansässig sind und eine Lizenz für Sprengmeistertätigkeiten erhalten oder verlängern möchten.
Wer kann das Ansuchen stellen
Wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Mindestalter 18 Jahre
- Straf- und zivilrechtliche Unbescholtenheit nach dem Gesetz Nr. 1423 vom 17.12.1956 und dem königlichen Dekret Nr. 773 vom 18. Juni 1931 (Gesetzsammlung zur öffentlichen Sicherheit TULPS)
- Besitz des von der Technischen Landeskommission für Zünd- und Brennstoffe ausgestellten Befähigungsnachweises aufgrund der bestandenen Eignungsprüfung
- Vorliegen eines gerechtfertigten Grundes für die Erfordernis einer Sprengmeisterermächtigung