Sprengmeister - Ermächtigung

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Hier erfahren Sie, wie Sie eine Ermächtigung für die Tätigkeit als Sprengmeister oder Sprengmeisterin erhalten oder erneuern können

Für wen

Für alle Bürger, die in Brixen ansässig sind und eine Lizenz für Sprengmeistertätigkeiten erhalten oder verlängern möchten.

Brixen

Wer kann das Ansuchen stellen

Wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Straf- und zivilrechtliche Unbescholtenheit nach dem Gesetz Nr. 1423 vom 17.12.1956 und dem königlichen Dekret Nr. 773 vom 18. Juni 1931 (Gesetzsammlung zur öffentlichen Sicherheit TULPS)
  • Besitz des von der Technischen Landeskommission für Zünd- und Brennstoffe ausgestellten Befähigungsnachweises aufgrund der bestandenen Eignungsprüfung
  • Vorliegen eines gerechtfertigten Grundes für die Erfordernis einer Sprengmeisterermächtigung

Beschreibung

Die Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Sprengmeister bzw. Sprengmeisterin benötigen Personen, die im Rahmen einer gewerblichen oder dienstlichen Tätigkeit mit Sprengstoffen und Zündmitteln umgehen. Für Personen, die in Brixen ansässig sind, ist die Stadtgemeinde Brixen für die Erteilung und die Verlängerung der Ermächtigung zuständig.

So geht’s

1. Laden Sie das Formular von dieser Seite herunter und füllen Sie es aus
2. Fügen Sie alle erforderlichen Dokumente bei
3. Lassen Sie alle Dokumente dem Amt für Wirtschaftsangelegenheiten durch eine der folgenden Möglichkeiten zu kommen:

Was Sie benötigen

  • Ansuchen um die Erteilung oder Erneuerung der Ermächtigung zur Ausübung des Amtes des Sprengelmeisters
  • Kopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers
  • Eigenerklärung über die strafrechtliche Unbescholtenheit (bereits im Ansuchen enthalten)
  • 2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro (für den Antrag und für die Ausstellung der Ermächtigung)
  • € 5,16 als Sekretaristsgebühren
  • Vorliegen eines gerechtfertigten Grundes für die Erfordernis einer Sprengmeisterermächtigung
  • Ärztliches Zeugnis , ausgestellt vom Gesundheitsbezirk von Brixen,das bestätigt, dass die betroffene Person nicht an psychischen Erkrankungen oder an Lastern leidet, die ihre Fähigkeit zu verstehen und zu wollen, auch nur vorübergehend, beeinträchtigen.
  • Bei Neuerteilung: Original des Befähigungsnachweises über die bestandene Eignungsprüfung, ausgestellt von der Technischen Landeskommission für Zünd- und Brennstoffe
  • Bei Erneuerung: Zu erneuernde Ermächtigung in Original (diese muss bei der Stadtverwaltung abgegeben werden)

Antrag um Erteilung einer Lizenz zur Ausübung der Tätigkeit als Sprengelmeister

Antrag um Erteilung einer Lizenz zur Ausübung der Tätigkeit als Sprengelmeister

Was Sie erhalten

Lizenz

Das Amt für Wirtschaftsangelegenheiten wird Sie über das Ergebnis des Verfahrens informieren und im Fall von einem Positiven Verfahren wird es die Lizenz erteilen

Fristen und Fälligkeiten

90 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken
32,00 Euro

je 16,00 €

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