Standesamtliche Bescheinigungen

  • Dienst aktiv

Im Standesamt werden verschiedene Bescheinigungen und Überprüfungen ausgestellt.

Für wen

Die Bescheinigungen werden an alle Interessierten ausgegeben

Brixen

Beschreibung

Die Bescheinigungen enthalten die persönlichen Daten der betreffenden Person und die Kennzahl der entsprechenden Akte im standesamtlichen Register.

Die Auszüge aus dem Register enthalten auch andere Angaben sowie eventuelle Anmerkungen, die in der entsprechenden Akte im standesamtlichen Register aufscheinen.

Die vollständigen Abschriften sind originalgetreue Kopien der im entsprechenden Register aufbewahrten und aktualisierten Akte.

Grundsätzlich ist für standesamtliche Bescheinigungen, die im Ausland Verwendung finden, die Legalisierung und die Übersetzung notwendig. Für bestimmte standesamtliche Bescheinigungen, ist weder die Legalisierung noch die Übersetzung notwendig, da dazu folgende Modelle benutzt werden können:

Die standesamtlichen Bescheinigungen sind ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig.

ACHTUNG! Seit dem 1. Januar 2012 (Gesetz Nr. 183 vom 12.11.2011, Art. 15 Abs. 1) dürfen öffentliche Verwaltungen lediglich dann Bescheinigungen ausstellen, wenn diese zwischen Privaten verwendet werden. Gegenüber öffentlichen Verwaltungen sowie den Betreibern von öffentlichen Dienstleistungen hingegen, dürfen nur Ersatzerklärungen einer Bescheinigung bzw. Ersatzerklärungen eines Notarietätsakts verwendet werden (Artikel 40, 46 und 47 des D.P.R. von 28.12.2000, Nr. 445).

Viele Ersatzerklärungen für eine Bescheinigung können mittels SPID oder aktivierter Bürgerkarte im Südtiroler Bürgernetz CIVIS.bz.it bereits ausgefüllt abgerufen und ausgedruckt werden: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1019625

So geht’s

Per E-Mail: Schicken Sie einen schriftlichen Antrag an das Standesamt, legen Sie ein Foto der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Personalausweises bei.

Persönlich: Geben sie den Antrag persönlich beim Standesamt ab

Was Sie erhalten

Bescheinigung

Fristen und Fälligkeiten

Sofortige Ausstellung bei persönlicher Beantragung
Ausstellung innerhalb von 5 Arbeitstagen, falls per E-Mail beantragt

5 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

5 Tage

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Zugang zum Dienst

Standesamt

Das Standesamt führt verschiedene wesentliche Funktionen durch, um die grundlegenden Ereignisse im Leben der Menschen zu dokumentieren und zu verwalten

Maria-Hueber-Platz 3 - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Samstags an den Bürgerschalter wenden. Falls der Bürgerschalter geschlossen ist, findet der Parteienverkehr samstags von 8.30 bis 11.00 Uhr im Standesamt statt.

Mo.
08:30 - 12:15
Di.
08:30 - 12:15
Mi.
08:30 - 12:15
Do.
08:30 - 12:15
Fr.
08:30 - 12:15
Sa.
08:30 - 11:00
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

Die vollständigen Abschriften aus den Standesamtsregistern können nur von den Betroffenen persönlich im Standesamt beantragt werden und es muss dazu ein rechtlich relevanter Grund vorliegen.

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