Bei Vorlage eines genauen Lageplans (zum einen ein Plan des Gebäudes worauf der Eingang klar ersichtlich ist, zum anderen ein Plan der umliegenden Zone mit den angrenzenden Gebäuden und den jeweiligen Besitzern bzw. Hausnummern) wird die Hausnummer zugeteilt, gespeichert und im Straßenbuch registriert. Bei unklarer Lage der Gebäude ist ein Lokalaugenschein notwendig. Das Hausnummernschild muss von den Bürgern verpflichtend und gut sichtbar angebracht werden.
Es werden auch laufend Hinweisschilder für interne Straßen und Seitenwege angekauft und angebracht. Dadurch sind viele Anschriften vor allem in Notfällen leichter zu finden.