Todesfälle

  • Dienst aktiv

Jeder Todesfall muss innerhalb von 24 Stunden dem Standesbeamten der Gemeinde gemeldet werden, in welchem sich der Tod ereignet hat

Für wen

Normalerweise werden Angestellte der Bestattungsunternehmen damit beauftragt.

Brixen

Beschreibung

Die Todesmeldung wird normalerweise vom Hausarzt, vom Krankenhaus, vom Altersheim oder vom Leichenbestatter gemacht:

  • bei natürlichen Todesfällen in Privathäusern kann dies von einer Privatpersonen oder von einem Leichenbestatter erfolgen 
  • bei natürlichen Todesfällen in Krankenhäusern, Altersheimen, privaten Anstalten muss dies vom Sanitätsdirektor, Vorsitzenden des Altersheimes oder privaten Instituten erfolgen 
  • bei gewaltsamen Todesfällen, wie Selbstmorde, Morde, Unfälle aller Art wird die Genehmigung von der Staatsanwaltschaft ausgestellt.

Möglichkeit der Einäscherung:

  • mit einer testamentarischen Verfügung des/der Verstorbenen oder mit einer dem Standesbeamten der Wohnsitzgemeinde zu Lebzeiten hinterlegten Willenserklärung
  • durch die Mitgliedschaft bei der Organisation SOCREM (Jahresbeitrag);
  • bei Fehlen der Willenserklärung des/der Verstorbenen kann dieselbe auch von der Ehefrau oder dem Ehemann bzw. - bei Fehlen - von der Mehrheit der nächsten Verwandten beim Standesbeamten/Leichenbestatter gemacht werden;

So geht’s

Nehmen Sie Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen auf.

Was Sie benötigen

  • Feststellung des eingetretenen Todes 
  • Todesanzeige des zuständigen Arztes bzw. Genehmigung der Staatsanwaltschaft, das Statistikblatt

Was Sie erhalten

Totenschein

Fristen und Fälligkeiten

Die Registrierung der Todeserklärung erfolgt üblicherweise sofort.

1 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Zugang zum Dienst

Standesamt

Das Standesamt beurkundet Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Sterbefälle und Staatsbürgerschaften in der Gemeinde Brixen.

Maria-Hueber-Platz 3 - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Samstags an den Bürgerschalter wenden. Falls der Bürgerschalter geschlossen ist, findet der Parteienverkehr samstags von 8.30 bis 11.00 Uhr im Standesamt statt.

Mo.
08:30 - 12:15
Di.
08:30 - 12:15
Mi.
08:30 - 12:15
Do.
08:30 - 12:15
Fr.
08:30 - 12:15
Sa.
08:30 - 11:00
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

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