Trennung und Scheidung

  • Dienst aktiv

Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen müssen, um sich vor dem Standesbeamten trennen oder scheiden zu lassen

Für wen

Alle Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde Brixen und die in der Gemeinde Brixen geheiratet haben

Brixen

Beschreibung

Unter den Begriff „Trennung” versteht man den Abbruch des Zusammenlebens der Eheleute und demnach die Aufhebung der von ihnen mit der Ehe übernommenen Rechte und Pflichten. Unter den Begriff „Scheidung“ versteht man die endgültige Auflösung der Ehe durch ein Gerichtsurteil oder Vereinbarung vor dem Standesbeamten (falls die Voraussetzungen gegeben sind); die Pflichten gegenüber den Kindern und die elterliche Verantwortung bleiben unverändert.

So geht’s

Trennung (Gericht):

  • einvernehmlich: die Eheleute entscheiden sich, sich zu trennen, nachdem sie ihre gegenseitige vermögensrechtliche und persönliche Situation (Anvertrauung der Kinder) geregelt haben..
  • gerichtlich: die Eheleute kommen nicht zu einer Vereinbarung; einer der beiden leitet ein Gerichtsverfahren für die Trennung ein

Scheidung (Gericht):

  • Auflösung der standesamtlichen Trauung;
  • Auflösung der zivilrechtlichen Wirkungen der kirchlichen Trauung (Konkordat);;
  • Übernahme der kirchlichen Urteile über die Annullierung der Ehe

 

Trennung und Scheidung vor dem Standesbeamten in der Gemeinde

Das Gesetz 162/2014, rechtskräftig am 11. Dezember 2014 bietet die Möglichkeit für den Bürger die einvernehmliche Trennung und Scheidung mittels einer Erklärung vor dem Standesbeamten einzureichen.

In folgenden Fällen ist es nicht zugelassen:

  • falls die Eheleute minderjährige Kinder haben;
  • falls volljährige Kinder vorhanden sind, die nicht wirtschaftlich unabhängig, behindert oder handlungsunfähig sind;
  • falls die Eheleute vermögensrechtliche Abkommen schließen möchten.

Die Eheleute müssen sich an das Standesamt zwecks Einleitung des Verfahrens wenden und die notwendigen Erklärungen und Informationen abgeben, indem sie das entsprechende Formblatt ausfüllen. Der Antrag kann nur in der Wohnsitzgemeinde oder Traugemeinde der Brautleute eingereicht werden.
Das Standesamt überprüft die Erklärungen und die Möglichkeit, das Verfahren einzuleiten. Bestehen die gesetzlichen Voraussetzungen, vereinbart der Standesbeamte 2 Termine mit den Parteien: einen für die Erklärung der Trennung oder Scheidung und den zweiten für die Bestätigung der Vereinbarung über die Trennung oder Scheidung, der mindestens 30 Tage nach dem 1. Termin festgesetzt werden muss. Die Trennung oder die Scheidung ist ab dem Datum der Vereinbarung (erster Termin) wirksam. Falls die Parteien am zweiten Termin nicht vorstellig werden, an dem die Erklärungen zu bestätigen sind, verliert die erste Vereinbarung jegliche Wirkung.

Was Sie benötigen

Im Falle einer Scheidung benötigt man das rechtskräftige Trennungsurteil (Gericht)

Was Sie erhalten

Trennung und Scheidung

Fristen und Fälligkeiten

Es ist möglich, die Scheidung zu beantragen:
-nach 6 Monaten im Falle einer einvernehmlichen Trennung
-nach 1 Jahr im Falle einer gerichtlichen Trennung

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Zugang zum Dienst

Standesamt

Das Standesamt führt verschiedene wesentliche Funktionen durch, um die grundlegenden Ereignisse im Leben der Menschen zu dokumentieren und zu verwalten

Maria-Hueber-Platz 3 - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Samstags an den Bürgerschalter wenden. Falls der Bürgerschalter geschlossen ist, findet der Parteienverkehr samstags von 8.30 bis 11.00 Uhr im Standesamt statt.

Mo.
08:30 - 12:15
Di.
08:30 - 12:15
Mi.
08:30 - 12:15
Do.
08:30 - 12:15
Fr.
08:30 - 12:15
Sa.
08:30 - 11:00
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

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