Unter Exhumierung versteht man die Bergung der sterblichen Überreste einer erdbestatteten Leiche nach einer gesetzlich festgesetzten Ruhefrist von mindestens 10 Jahren.
Das Friedhofsamt beauftragt in regelmäßigen Zeitabständen bzw. bei Bedarf eine Firma mit der Umbettung, Exhumierung und Sanierung von Gräbern.
Die Familienangehörigen können die Verlegung der sterblichen Überreste in ein Familiengrab bzw. Urnennische beantragen.
Bei Verzicht werden die Überreste in das gemeinschaftliche Beinhaus im städtischen Friedhof verlegt.