Umbettung, Exhumierung und Sanierung von Gräbern

  • Dienst aktiv

In regelmäßigen Zeitabständen bzw. bei Bedarf beauftragt das Friedhofsamt eine Firma mit der Umbettung, Exhumation und Sanierung von Gräbern

Für wen

Angehörige von Verstorbenen, die im Stadtfriedhof von Brixen bestattet sind.

Brixen

Wer kann das Ansuchen stellen

Anträge um Umbettung werden von Angehörigen des/der Verstorbenen gestellt.

Exhumierung und Sanierung werden von Amts wegen vorgenommen.

Beschreibung

Unter Exhumierung versteht man die Bergung der sterblichen Überreste einer erdbestatteten Leiche nach einer gesetzlich festgesetzten Ruhefrist von mindestens 10 Jahren.

Das Friedhofsamt beauftragt in regelmäßigen Zeitabständen bzw. bei Bedarf eine Firma mit der Umbettung, Exhumierung und Sanierung von Gräbern.

Die Familienangehörigen können die Verlegung der sterblichen Überreste in ein Familiengrab bzw. Urnennische beantragen.

Bei Verzicht werden die Überreste in das gemeinschaftliche Beinhaus im städtischen Friedhof verlegt.

So geht’s

1. Kontaktieren Sie das Friedhofsamt
    per Telefon oder per E-Mail oder kommen Sie direkt im Friedhofsamt vorbei.

2. Das Friedhofsamt klärt Sie über alle Möglichkeiten auf.

3. Füllen Sie die Formulare aus, die Ihnen vom Friedhofsamt zugesandt oder ausgehändigt
    werden und unterschreiben Sie diese. Das Friedhofsamt informiert Sie über alle weiteren Schritte

Was Sie benötigen

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Steuernummer

Was Sie erhalten

Exhumierung einer verstorbenen Person

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

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