Unbewohnbarkeitserklärung

  • Dienst aktiv

Beantragung einer Kontrolle durch die Kommission für die Unbewohnbarkeitserklärung für eine Wohnung.

Für wen

Eigentümer einer Liegenschaft und Mieter

Brixen

Beschreibung

Privatpersonen können aus Gründen der öffentlichen Gesundheit, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von Naturkatastrophen eine Wohnung für unbewohnbar erklären lassen. Die Bewertung der Unbewohnbarkeit wird auf Antrag der Privatperson von der zuständigen Kommission (Art. 130 des LG 13/1998) vorgenommen, die die Räumlichkeiten besichtigt und ein entsprechendes Gutachten abgibt. Anschließend stellt der Bürgermeister bei entsprechender Sachlage die Unbewohnbarkeitserklärung aus.

So geht’s

Übermittlung des ausgefüllten Formulars per PEC an urbanistica.bressanone@legalmail.it mit digitaler Unterschrift, per Email an info@brixen.it oder in Papierform. Bei Fehlen einer digitalen Unterschrift muss eine Kopie der Identitätskarte beigelegt werden.

Was Sie erhalten

Unbewohnbarkeitserklärung.

Der Bürgermeister erlässt die Unbewohnbarkeitserklärung auf Grund des entsprechenden Gutachtens der Kommission.
Die Mitglieder der Kommission sind:

  • t.d.p. Alessandro Mascarello, Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit
    • Ersatzmitglied: t.d.p. Antonio Gambato, Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit
  • Arch. Irene Braito, Technikerin der Gemeinde Brixen
    • Ersatzmitglied: Arch. Petra Sigmund, Technikerin der Gemeinde Brixen

Protokollführer: Geom. Fulvio Callegari

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Sekretariatsgebühren
20,00 Euro

Stempelmarke
16,00 Euro

Ansuchen

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