Urlaub auf dem Bauernhof

  • Dienst aktiv

Hier erfahren Sie, wie Sie eine „Urlaub auf dem Bauernhof“ - Tätigkeit anmelden, ändern oder beenden können.

Für wen

Landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer, die Urlaub auf dem Bauernhof-Tätigkeiten anbieten oder anbieten möchten.

Brixen

Beschreibung

Unter "Urlaub auf dem Bauernhof"-Tätigkeiten versteht man die Bewirtung und Beherbergung von Gästen in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne von Art. 2 des Landesgesetzes Nr. 7/2008.

 Zu den „Urlaub auf dem Bauernhof“ Tätigkeiten zählen:

  • Die Beherbergung – und gegebenenfalls auch Verpflegung - von Gästen an der Hofstelle
  • Die Verabreichung von Speisen und Getränken an der Hofstelle (Hofschank), auf bewirtschafteten Almen (Almschank), in Buschenschänken, entlang des Radwegenetzes oder als Party-Service (Catering);
  • Die Organisation von Freizeit-, von kulturellen-, Lehrtätigkeiten am Hof
  • Die Organisation von Verkostungen von eigenen und lokalen Produkten

Vor Beginn einer „Urlaub auf dem Bauernhof“-Tätigkeit, aber auch bei einer Änderung oder Beendigung des Gewerbes ist eine Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) über SUAP Portal vorzunehmen.

So geht’s

zum Online-Dienst (SUAP-Portal) für die Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) und die Hygienemeldung (wird nur bei Bewirtung benötigt)

Was Sie benötigen

  • SPID, CIE oder aktivierte Bürgerkarte, um in das Portal einsteigen zu können
  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Nachweis, dass Sie über die Betriebsräume verfügen
  • Unterlagen, aus denen die Lage und die Größe des landwirtschaftlichen Betriebs hervorgeht
  • Grundriss der Betriebsräume
  • Nachweis über die berufliche Eignung für die Ausübung der U.a.B.-Tätigkeit (Kopie der Ausbildungsbestätigung oder des Schuldiploms, sofern nicht an einer öffentlichen Bildungsstätte erworben)
  • Verzeichnis der Speisen und Getränke (nur bei Verabreichung von Speisen und Getränken oder bei Party-Service)
  • TABELLE B – Bedarf an Arbeitstagen für landwirtschaftliche Tätigkeiten (gilt nur für Beherbergungsbetriebe mit mehr als 10 U.a.B.-Betten oder für U.a.B.-Gastronomie mit mehr als 10 Sitzplätzen)
  • TABELLE A – Berechnung der Arbeitstage für den Fall, dass der/die landwirtschaftliche Unternehmer/-in anhand der Arbeitstage nachweisen muss, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit die Haupttätigkeit und die Urlaub auf dem Bauernhof-Tätigkeit die Nebentätigkeit ist
  • Nur bei Verpflegungsleistungen für Hausgäste:
    a) Bestätigung der Einzahlung für die Registrierung von Lebensmittelbetrieben zu Gunsten des Südtiroler Sanitätsbetriebs (20 Euro), PagoPa-Zahlung durch das Zahlungsportal “ePays” der Südtiroler Einzugsdienste AG, unter der Sektion “Suedtiroler Sanitätsbetrieb
  • Die Voraussetzungen, die auf dieser Website unter „Bedingungen (Einschränkungen)“ genannt sind, zu erfüllen

Was Sie erhalten

Quittung durch das SUAP-Portal für die Eröffnung/Änderungen/Schließung der Tätigkeit

VORAUSSETZUNGEN:

  • Eintragung als landwirtschaftlicher Unternehmer, laut Artikel 2135 des Zivilgesetzbuches vorbehalten, die auch in Form einer Personengesellschaft oder eines Zusammenschlusses tätig sein können;
  • „Urlaub auf dem Bauernhof"-Tätigkeiten müssen vorwiegend vom landwirtschaftlichen Unternehmer bzw. von der landwirtschaftlichen Unternehmerin selbst und von seinen/ihren Familienangehörigen im Sinne von Artikel 230-bis  und 230-ter des Zivilgesetzbuches erbracht werden.

MORALISCHE ANFORDERUNGEN:

  • Folgenden Personen ist die Ausübung einer Urlaub auf dem Bauernhof-Tätigkeit untersagt:

a)    Personen, die in den vorangehenden drei Jahren aufgrund einer Straftat nach Art. 442, 444, 513, 515 und 417 des Strafgesetzbuches oder einer Straftat auf dem Gebiet der Gesundheit und Hygiene bzw. eines Betrugs bei der Zubereitung von Lebensmitteln nach Maßgabe der entsprechenden Sondergesetze rechtskräftig verurteilt wurden.

b)    Personen, die laut Gesetz Nr. 1423 vom 27. Dezember 1956 und nachfolgenden Änderungen von einer Präventivmaßnahme betroffen sind oder Straftäter, bei denen Wiederholungsgefahr ausgemacht wurde.

BAULICHE UND SANITÄRE ANFORDERUNFEN DER RÄUMLICHKEITEN:

Die Räumlichkeiten und Unterkünfte müssen mit Blick auf die Stabilität, Sicherheit und Ausstattung für die Ausübung der U.a.B.-Tätigkeit geeignet sein und mit für die Tätigkeit und die Beherbergungskapazität angemessenen Sanitäranlagen ausgestattet sein (L.G. 9/2018).

Fristen und Fälligkeiten

• Nach der Übermittlung der Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) über das SUAP-Portal kann die Tätigkeit sofort aufgenommen bzw. Beendet werden.
• Das Amt für Wirtschaftsangelegenheiten hat in der Folge 60 Tage Zeit, um die Angaben in der Tätigkeitsmeldung zu überprüfen.

60 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

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