Verkaufsstände auf Festen und Veranstaltungen

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Hier erfahren Sie, wie Sie eine Genehmigung für den Betrieb von Verkaufsständen bei kulturellen, sportlichen und festlichen Anlässen erhalten können

Für wen

Handwerker/Handwerkerinnen, Kaufleute, Landwirte/Landwirtinnen, Vereine, Gesellschaften, Gastronomen/Gastronominnen, hobbymäßig Tätige oder Privatpersonen, die anlässlich von Veranstaltungen, Messen, Stadtviertelfesten und anderen Feierlichkeiten auf öffentlichem oder privatem Grund Waren verkaufen möchten (Ausser Hobbysten)

Brixen

Beschreibung

Der zeitlich befristete Betrieb eines Verkaufsstandes bei Veranstaltungen, Messen, Festen und Feiern muss vorab von der Stadtverwaltung genehmigt werden.

Die Handelsgesetzgebung sieht je nach Verkaufskategorie unterschiedliche Genehmigungsverfahren vor.

1. Handwerker/Handwerkerinnen, Kaufleute und Landwirte u.s.w. mit eigener MwSt.-Nr. müssen eine Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) über das SUAP-Portal einreichen. Um Ihre Tätigkeit melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit ihrem SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte oder Ihrer Bürgerkarte (CNS) ausweisen. Außerdem benötigen Sie eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse.

2. Vereine und hobbymäßig Tätige (ohne MwSt.) müssen über PEC-Mail einen Antrag an das Amt für Wirtschaftsangelegenheiten stellen und diesem einen der folgenden Vordrucke beilegen: 

  • Auf Privatgrund: Antrag Genehmigung für zeitweilige Verkauf (Ausser Hobbysten) 
  • Auf öffentlichem Grund: Antrag Genehmigung für zeitweilige Verkauf und Antrag auf zeitweilige Besetzung des öffentlichen Grundes und Bezahlung von COSAP

3. Organisationen des Dritten Sektors, die im staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sind benötigen weder eine Genehmigung, noch müssen sie eine Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) einreichen. Allerdings muss bei Verkaufstätigkeiten auf öffentlichem Grund eine Konzession für die Nutzung einer öffentlichen Fläche beantragt werden, und die COSAP bezahlen, deren Höhe sich an der Dauer der Veranstaltung und an der Größe der besetzten Fläche orientiert. Der Betrag wird vom Amt für Wirtschaftsangelegenheiten  und muss vor Ausstellung der Konzession bezahlt werden.

Für alle Verkaufskategorien gilt, dass die Verkaufstätigkeit nur für die Zeit der Veranstaltung erlaubt ist (sie darf die Veranstaltung folglich nicht überdauern).

So geht’s

1. Handwerker/Handwerkerinnen, Kaufleute und Landwirte mit eigener MwSt.-Nr.

  • Online-Registrierung im SUAP-Portal
  • Sich Mit SPID, elektronischen Identitätskarte oder Bürgerkarte (CNS) Anmelden
  • Die SCIA ausfüllen und auswählen:
    • Sektor: Handel
    • Auswahl: "Zeitweiliger Verkauf anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten usw."
  • Vollständige Angabe der Veranstaltungsdaten angeben

 2. Vereine, Privatpersonen und hobbymäßig Tätige ohne MwSt.Nr.

Was Sie erhalten

Genehmigung/Konzession

Fristen und Fälligkeiten

• Nach der Abgabe der Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) über das SUAP-Portal kann die Tätigkeit sofort aufgenommen werden.
• Die Anträge auf Erteilung der Verkaufserlaubnis und die Konzessionen für die Nutzung des öffentichen Grundes müssen mindestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin über PEC-Mail eingereicht werden.

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Bearbeitungsgebühren
5,16 Euro

2 Stempelmarken
32,00 Euro

je 16,00 €

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